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Mit „Softairwaffe“ ins Auge geschossen: Zehnjähriger Junge droht auf diesem Auge zu erblinden

Ein zehnjähriger Junge wurde durch eine aus einer Softair-​Waffe verschossenen Hartplastik-​Kugel so schwer am Auge verletzt, dass das Auge nach ärztlicher Diagnose wohl erblinden wird. Der Vorfall ereignete sich schon am frühen Abend des vergangenen Donnerstags in der Forststraße.

Mittwoch, 05. Oktober 2011
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 13 Sekunden Lesedauer


MUTLANGEN (pm). Aus einem Fenster einer Wohnung im ersten Stock wurde auf die Straße hinuntergeschossen. Ein zehnjähriger Junge wurde dabei direkt ins Auge getroffen. Die hinzu gerufene Polizei ermittelte als wahrscheinlichen Schützen einen 14-​jährigen Bewohner der fraglichen Wohnung. Die benutzte Waffe wurde sichergestellt.
Über das Wochenende wurde nun die ärztliche Diagnose gestellt, dass das geschädigte Kind möglicherweise auf dem verletzten Auge erblinden wird.
Die Polizei führt Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen, bzw. der schweren Körperverletzung.
Bei der benutzten Waffe handelt es sich um eine Softair-​Waffe. Diese werden unter zwei Bedingungen als Kinderspielzeug eingestuft: Sie dürfen den benutzten Geschossen keine Bewegungsenergie mitgeben, die über 0,5 Joule liegt, und sie müssen sich von echten Waffen optisch eindeutig unterscheiden, ansonsten werden sie als Anscheinswaffen eingestuft und dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden.
Bei der sichergestellten Waffe handelt es sich um einen „Made-in-China“-Nachbau einer MP 40, die als Standard-​Maschinen-​Pistole der Deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg gilt. Die Bewertung der Waffe durch die Polizei ist noch nicht abgeschlossen. Insbesondere kann die Geschossenergie nur durch entsprechende Tests ermittelt werden. Für den Benutzer ist die tatsächlich erzeugte Energie nie sicher nachvollziehbar. Auch nur einen gewissen Schutz kann hier das CE-​Zeichen bieten, das die Übereinstimmung mit den gültigen EU-​Richtlinien garantiert. Bei einem entsprechenden Vorfall, auch mit einer gekennzeichneten Waffe, zählt für die Bewertung allerdings immer die tatsächlich erzielbare Energie.
Die Polizei warnt eindringlich vor diesen Gegenständen, auch wenn sie die vom Gesetzgeber definierten Grenzwerte einhalten. Auch die noch erlaubte Geschossenergie ist immer geeignet, bei unglücklichen Konstellationen schwerwiegende Verletzungen hervorzurufen.

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