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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Regierungspräsidium erläutert Ablufttechnik für den Tunnel

SCHWÄBISCH GMÜND (pm). In einer ausführlichen Pressemitteilung hat das Regierungspräsidium Stuttgart zur anhaltenden Diskussion im Raum Schwäbisch Gmünd zur Frage des Einbaus eines Tunnelfilters Stellung genommen.

Mittwoch, 02. Februar 2011
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 21 Sekunden Lesedauer

Erläutert werden in der Stellungnahme die Einzelheiten der bislang vorgesehenen Be– und Entlüftungstechnik: „Durch die intelligente Lüftungssteuerung, die den Abluftvolumenstrom im Kamin zwischen 500 000 Kubikmeter/​Stunde und einer Million Kubikmeter/​Stunde regelt, wird der Planfeststellungsbeschluss in vollem Umfang konsequent umgesetzt. Auch im Brandfall ist damit die sichere Tunnellüftung gewährleistet. Dabei wird die vorgegebene Ausblasgeschwindigkeit von mindestens 12 m/​s in jedem Betriebszustand eingehalten.“ Im Planfeststellungsbeschluss für den B-​29-​Tunnel sei entsprechend der derzeitigen Rechtslage festgelegt, dass „mindestens 90 Prozent der Jahresemissionen über den Kamin abgeleitet werden müssen und dass maximal zehn Prozent der Jahresemissionen über die Tunnelportale austreten dürfen. Die Austrittsgeschwindigkeit aus dem Kamin muss mindestens 12 m/​s betragen, eine Mindestabluftmenge wurde daher nicht festgelegt. Die Lüfter müssen in der Zeit von 5 Uhr bis 20 Uhr betrieben werden. Die gesamte Feinstaubmenge in Schwäbisch Gmünd beträgt 90 Tonnen pro Jahr. Der Verkehr hat daran nur einen Anteil von 15 Tonnen (Basis 1994). Die Prognose für den Feinstaubanfall im Tunnel beträgt sogar nur 0,66 Tonnen, also weniger als ein Prozent der Gesamtfeinstaubmenge zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Grundsätzlich sind laut Regierungspräsidium Techniken zur Filterung von Stäuben und zum Teil von gasförmigen Schadstoffen aus der Tunnelluft vorhanden. Im Vergleich zu industriellen Prozessen sei die Schadstoffkonzentration in der Tunnelluft jedoch geringer, bei gleichzeitig höheren Volumenströmen.
„Das Raumangebot für einen möglichen Filter wurde auf die größtmögliche Aufstellfläche von ca. 20 m Länge fast verdoppelt“ betont das RP. Das bedeute, dass die Nachrüstung eines Filters theoretisch später möglich wäre. „Durch den Tunnel werden die Grenzwerte der aktuellen 39. Bundes-​Immissionsschutzverordnung für Feinstaub eingehalten. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sieht deshalb in Übereinstimmung mit dem Land keine Verpflichtung und Rechtsgrundlage für den Einbau und den Betrieb eines Tunnelfilters.“ Der Tunnel verkürze und verflüssige den Verkehr, werde schon allein dadurch zu einer Verbesserung der Luftqualität in Gmünd beitragen.

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