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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Zum wiederholten Male stand ein 20-​jähriger Türke vor dem Jugendgericht /​Ein Jahr Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt

Bereits zum achten Male stand gestern ein 20 Jahre alter türkischer Mitbürger vor dem Jugendschöffengericht, das ihm gleichwohl wiederum eine Chance dazu einräumte, sein Leben in Zukunft in den Griff zu bekommen. Von Dietrich Kossien

Donnerstag, 17. März 2011
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 57 Sekunden Lesedauer

SCHWÄBISCH GMÜND. Dies nicht zuletzt deshalb, weil sein bisheriges Leben nicht zuletzt auch von häuslicher Gewalt im Elternhaus, wo er mit sechs Geschwistern aufwuchs, geprägt war.
Dieses Mal warf ihm Staatsanwalt Laiolo vor, in eine Gaststätte am Turniergraben nach der Zerstörung einer Fensterscheibe eingebrochen zu sein und dort 250 Euro gestohlen zu haben. In einem zweiten Fall habe er sich trotz eines Hausverbotes im City-​Center aufgehalten. Dort hatte ihm dann ein Wachmann die Tür gewiesen. Damit nicht genug: Jugendrichter Hegele wies ihn darauf hin, nun liege noch eine weitere Anzeige vor, nämlich die, dass er Polizisten, als man auf dem Gmünder Parkdeck seine Personalien feststellen wollte, massiv beleidigt habe.
Angesichts der insgesamt zu erwartenden Strafe stellte das Schöffengericht mit Einverständnis des Staatsanwaltes das Verfahren wegen des vermeintlichen Hausfriedensbruches ein. Den hatte er zugegeben aber ausgeführt, sich dort aufgehalten zu haben, weil er, wie sein Verteidiger Rechtsanwalt Bagin ausführte, zu einer Arbeitsvermittlungsagentur im gleichen Hause wollte.
Den Einbruch in die Gaststätte räumte der drogenabhängige Angeklagte ein: „Ich habe das Geld gebraucht“, um Drogen zu beschaffen. Die seien sein Problem. Bei jeder Tat sei er betrunken gewesen oder habe unter dem Einfluss von Drogen gestanden.
Von den Beleidigungen gegenüber den Polizisten auf dem Parkdeck habe er erst gewusst, als ihn am nächsten Tag seine Kumpel darauf aufmerksam gemacht hätten. Das sei dumm gelaufen, und er sei wegen Kiffens und Alkohol dicht gewesen. Doch dann sei er zur Polizei gegangen und habe sich entschuldigt.
Jugendschöffenrichter Thomas Hegele verlas die sieben Register-​Eintragungen des Beschuldigten, die einen Einblick in sein bisheriges zielloses Leben gaben, in dem es weder eine ordentliche Schulausbildung noch eine Berufsausbildung gab.
Die Jugendgerichtshelferin Nicole Biedermann wies auf die Jugend im Elternhaus des Angeklagten hin, die von Gewalterfahrungen geprägt sei. So zeigten sich auch in seiner Entwicklung Retardierungen.
Der dem Angeklagten zugewiesene Betreuer berichtete, dass mit dem jungen Mann jetzt eine gute Zusammenarbeit zwecks der Vorbereitung einer Langzeittherapie bestehen würde.
Staatsanwalt Laiola verwies auf die erheblichen Vorstrafen, und bisher habe er ihm gegebene Chancen nicht genutzt. Trotzdem plädierte er für eine Jugendstrafe von einem Jahr. Jedoch solle ihm eine Vorbewährung eingeräumt werden, in der er eine Drogentherapie antreten müsse. Tue er das, könne eine Bewährung entschieden werden. Dem setzte Verteidiger Bagin nichts entgegen, und das Jugendschöffengericht entschied nach längerer Beratung, dem Antrag von Staatsanwalt Laiola zu folgen.
Der Angeklagte konnte so von Glück sagen, weil noch offene Vorstrafen in das Urteil einbezogen wurden und man ihm mit diesem Urteil eine letzte zu nutzende Chance einräumte, seinen bisherigen Weg in positivere Bahnen zu lenken.

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