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Neue Stall für 1500 Schweine zwischen Eschach und Vellbach?

Der Neubau eines Stalls für knapp 1500 Schweine — im Außenbereich zwischen Eschach und Fellbach — sorgte gestern für volle Zuschauerplätze im Eschacher Gemeinderat. Eine Entscheidung wurde indes nicht getroffen, weil dafür dem Gremium noch Stellungnahmen von Fachbehörden fehlen.

Dienstag, 17. Mai 2011
Rems-Zeitung, Redaktion
2 Minuten 2 Sekunden Lesedauer


Von Gerold Bauer
ESCHACH. Wenn ein Haupterwerbslandwirt seinen Betrieb erweitern und dafür einen Stall außerhalb geschlossener Ortschaften bauen möchte, ist dies bekanntlich ein so genanntes „privilegiertes Verfahren“. Soll heißen, dass man ihm dies behördlicherseits nicht verbieten kann, wenn nicht wirklich triftige Gründe dagegen sprechen — zum Beispiel eine geplante bauliche Entwicklung der Gemeinde oder die Nichteinhaltung von Mindestabständen. Auf dieser Grundlage wurden in den vergangenen Jahrzehnten im Gmünder Raum schon viele Aussiedlerhöfe, Maschinenschuppen, Stallanlagen oder Feldscheunen auf der grünen Wiese gebaut.
Diese Rechtsgrundlage gilt prinzipiell auch für den geplanten Schweinestall eines Vellbacher Bauern auf dessen eigenem Grundstück. Allerdings existiert aufgrund von Gerichtsurteilen noch eine weitere, vielen Gemeinderäten und Bürgern bisher gar nicht bekannte Hürde: Ein Mastbetrieb ist nur dann ein landwirtschaftlicher Betrieb, wenn für die Fütterung der dort gehaltenen Tiere in vorgeschriebenem Umfang Futter von selbst bewirtschafteten Flächen verwendet wird. Im Kehrschluss: Wer seine Tiere nur mit gekauftem Futter großzieht, ist im strengen Sinne kein „Landwirt“ und kann demzufolge auch keine Privilegierung für das Bauen im Außenbereich in Anspruch nehmen. Bevor dies im Fall des Vellbacher Bauern nicht geklärt ist, könne man auch nicht über das Baugesuch abstimmen, argumentierten Bürgermeister Jochen König und Gemeinderat Rolf Späth. Zumal von den meisten beteiligten Behörden noch keine Stellungsnahmen vorliegen.
Gemeinderat Volker Gehlhaar fügte hinzu, dass man bis zur Klärung dieser Frage auch nicht über einen Alternativstandort nachdenken müsse. Denn wenn der Bauherr dort nicht als Landwirt privilegiert sei, dann wäre er es an einem anderen Ort im Außenbereich ja ebenfalls nicht. Wenn hingegen diese Privilegierung nachgewiesen werde, habe der Gemeinderat keine andere Möglichkeit als diesem Bauvorhaben zuzustimmen.
Bürgermeister Jochen König hatte eingangs betont, dass die Gemeinde Eschach ja prinzipiell froh sei, wenn sich am Ort noch aktive Landwirte um die Felder und Wiesen kümmern. Und mit 1000 Metern Abstand halte der Bauherr den gesetzlichen Mindestabstand von 400 Metern ja mehr als deutlich ein. Das Problem sei allerdings die vorherrschende Windrichtung, die zu einer nahezu ständigen Geruchsbelästigung der Wohngebiete am westlichen Ortsrand von Eschach führen könnte. Auch für die Vellbacher könnte es zu unzumutbaren Beeinträchtigungen kommen, weil diese ja schon mit dem vorhanden Schweinestall am anderen Ortsrand leben müssen. Eine Erweiterung des Schweinemastbetriebs neben dem bisherigen Stall zwischen Vellbach und Tonolzbronn scheidet laut König aber auch deshalb aus, weil dann der alte und der neue Stall als ein einziger Betrieb gelten und die Grenze von 1500 Schweinen überschreiten. Denn müsste der Landwirt für sein Bauvorhaben ein aufwändiges Gutachten gemäß der Bundesimmissionsschutzrichtlinien anstelle eines vereinfachten VDI-​Gutachtens erstellen lassen.
Er habe er auch persönlich und gemeinsam mit dem Bauherren nach einen Alternativstandort gesucht, wo dies nicht der Fall sei, versicherte Bürgermeister König gestern dem Gemeinderat und den anwesenden Bürgern. Allerdings sei man bisher nicht fündig geworden.

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