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Bau des Vellbacher Schweinestalls im Widerspruch zum Regionalplan

Der Neubau eines großen Schweinestalls zwischen Eschach und Vellbach steht im Widerspruch zum Regionalplan, der dort aus Rücksicht auf das Landschaftsbild keine solche Bebauung vorsieht. Dies hat der Regionalverband im Rahmen der Anhörung dem Landratsamt mitgeteilt.

Mittwoch, 29. Juni 2011
Rems-Zeitung, Redaktion
2 Minuten 17 Sekunden Lesedauer


Von Gerold Bauer
ESCHACH. Das Bauen außerhalb geschlossener Ortschaften ist baurechtlich streng limitiert und nur möglich, wenn eine so genannte „Privilegierung“ vorliegt. In den Genuss dieser Ausnahmeregelung können unter anderem Bauvorhaben von landwirtschaftlichen Betrieben — zum Beispiel Feldscheunen oder Ställe — kommen. Und auch diese Projekte nur dann, wenn sie im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Äckern oder Wiesen stehen. Nach aktueller Rechtsprechung (dies wurde kürzlich im Eschacher Gemeinderat betont) wäre ein reiner Maststall, dessen Betreiber das gesamte Futter einkauft und nichts auf eigenen Flächen anbaut, keine Landwirtschaft.
Aber selbst wenn alle Voraussetzungen für eine Privilegierung nachgewiesen werden können — die ist im Fall des umstrittenen Bauvorhabens eines Vellbacher Landwirts der Fall (die Rems-​Zeitung berichtete schon mehrfach darüber) — bedeutet dies nicht automatisch einen Freibrief für den Erhalt einer Baugenehmigung, machte Regionalverbandsdirektor Thomas Eble im Gespräch mit der RZ-​Redaktion deutlich. Im konkreten Fall müsste für eine Baufreigabe nämlich zunächst einmal der Regionalplan geändert werden. „Dies wäre im Rahmen eines so genannten Zielabweichungsverfahrens zwar prinzipiell möglich, doch dieses Verfahren werde nicht automatisch eingeleitet, sondern müsse eigens beantragt werden. Eble machte deutlich, dass für eine Regionalplan-​Änderung eine sorgfältige Abwägung unter Einbeziehung von Trägern öffentlicher Belange nötig sei.
Dass der geplante Schweinestall für knapp 1500 Tiere nicht nur auf Widerstand bei Teilen der Bevölkerung stößt, sondern auch im Widerspruch zum im Regionalplan verankerten Landschaftsschutz steht, ist der Gemeinde Eschach genauso bekannt wie die geäußerten Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde und des Wasserwirtschaftsamts. Doch über diese Einwände zu urteilen sei Sache der Baurechtsbehörde und dürfe nicht mit der Abstimmung des Gemeinderats über das Einvernehmen zum Baugesuch verwechselt werden, unterstrich der Eschacher Bürgermeister Jochen König.
„Nach jenen Kriterien, die für das kommunale Einvernehmen maßgeblich sind, gibt es für die Gemeinde Eschach keinen zulässigen Grund, um das Baugesuch abzulehnen“, so der Schultes. „Hätte der Gemeinde dennoch nein gesagt, wäre dies im Widerspruch zum geltenden Recht und ich hätte von Amtswegen als Bürgermeister diesem Beschluss widersprechen müssen“, erklärte König das vorgeschriebene Prozedere. Wäre der Gemeinderat dennoch in einer neuerlichen Abstimmung bei der Ablehnung geblieben, wäre das Einvernehmen durch eine Verfügung des Landratsamts ersetzt worden. „Auf die Gemeinde wären eventuell Schadensersatzforderungen des Landwirts zugekommen, wenn durch diese Verzögerung nachweislich ein Verdienstausfall entstanden wäre“. Deshalb, so Bürgermeister König weiter, habe es für den Gemeinderat eigentlich gar keine Alternative zur Zustimmung zum Baugesuch gegeben.
Jochen König räumte auch im Gespräch mit der RZ nochmals ein, dass bezüglich dieses Bauvorhabens zwei Herzen in seiner Brust schlagen. In einer ländlichen Gemeinde wolle man ja den Bauern, die die heimische Kulturlandschaft geschaffen haben und erhalten, keine Steine in den Weg legen. Im Gegenteil: Landwirtschaft sei in Eschach sogar ausdrücklich erwünscht, betonte der Bürgermeister. Gleichermaßen habe er aber Verständnis für die Bürger, die sich Sorgen wegen etwaiger Geruchsbelästigungen machen und befürchten, dass sie bei Westwind nur noch mit der Wäscheklammer auf der Nase im Garten sitzen können.
Auch wenn der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand mehr als eingehalten werde, sei dies möglich. Die Landschaft östlich von Eschach bilde eine Art Trichter, so dass die Abluft vom Schweinestall möglicherweise regelrecht in das Wohngebiet hinein geleitet werde. Auch Inversionswetterlagen könnten zu massiven Geruchsbelästigungen führen.

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