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Bedrohliche Annäherungsversuche

Die seltsame Art eines 23 Jahre alten jungen Mannes, sexuelle Kontakte anzuknüpfen, fanden die davon betroffenen jungen Mädchen gar nicht cool, sondern mehr als bedrohlich. Sie zeigten ihn an, und gestern stand der junge Mann in Aalen vor dem Schöffengericht.

Freitag, 08. Juli 2011
Rems-Zeitung, Redaktion
2 Minuten 20 Sekunden Lesedauer


Von Dietrich Kossien
AALEN/​MÖGGLINGEN. Amtsgerichtdirektor Michael Lang befragte den Angeklagten nach seinen Lebensdaten. Der ledige junge Mann, der Lackierer und Maler gelernt hatte, lebt jetzt als Bauhelfer bei seinen Eltern in einer Aalener Teilgemeinde. Der Staatsanwalt hielt dem jungen Mann seine unguten Entgleisungen vor. Danach kam es Anfang des Jahres zu mehreren Fällen zu Beleidigungen und versuchter sexuellen Nötigungen.
Das erste Opfer war ein elfjähriges (!) Mädchen in Unterkochen. Der zweite Fall traf eine 22-​Jährige. Aus dem Auto heraus machte er sie auf obszöne Weise an, stieg aus und versuchte, mit ihr zu verkehren. Die junge Frau aber gab ihm stattdessen eine mehr als verdiente Ohrfeige. Sie zeigte ihn an.
Wenig später kam es in der Mögglinger Bahnhofstraße zu weiteren mehr als unschönen Vorfällen. Ein 12-​jähriges Mädchen forderte er auf, an ihm sexuelle Handlungen vorzunehmen. Damit nicht genug, ebenfalls in Mögglingen und wieder aus dem Auto heraus, fragte er zwei junge Frauen, ob sie beide mit ihm verkehren würden. Da er keinen Erfolg gehabt hätte, habe er Sex mit Gewalt gewollt und sei den beiden gefolgt. Die aber schrien laut um Hilfe.
Damit aber immer noch nicht genug. Eine andere junge Frau habe er ebenfalls verfolgt, um mit ihr Sex zu haben. Die aber wehrte sich tatkräftig mit einem Regenschirm, so dass er auch hier gottseidank nicht zum Erfolg kam.
Nun stand er deshalb vor Gericht. Er habe die jungen Mädchen und Frauen in sechs Fällen beleidigt und versucht, mit Gewalt zu sexuellen Handlungen zu kommen. Auf die Fragen von Amtsgerichtsdirektor Lang, räumte er unumwunden die Vorgänge ein. Es sei ihm nicht bewusst gewesen, was er getan habe, und es tue ihm leid. In der Befragung kam dann heraus, dass der junge Mann eine Internatsschule wegen seiner sprachlichen Schwierigkeiten besucht hatte. Nach dem erfolgreichen Schulabschluss hatte er eine Lehre erfolgreich beendet.
Richter Lang wollte von ihm wissen, wie er dazu gekommen sei, es so zu versuchen. Ob er keine Freundin gehabt hätte. Er habe nicht gewusst, wie er zu einer kommen könne, und er habe niemand gehabt, mit dem er darüber hätte reden können, sagte der Angeklagte.
Er sei nun in einer Therapie, und er hätte den Mädchen geschrieben, dass ihm das Leid tue. Jugendgerichtshelfer Fischer aus Aalen sprach davon, dem jungen Mann seien die Folgen nicht klar geworden. Er habe sich schwer getan, Kontakte zu knüpfen, habe sich allein gefühlt und sich den Eltern nicht öffnen können, obwohl die alles für ihn tun würden. Jetzt habe er sich alles verbaut.
Der psychiatrische Gutachter aus Ulm sprach davon, dass bei dem jungen Mann eine ausgeheilte kindliche Epilepsie Folgen hinterlassen habe. Er sah eine Beeinträchtigung im Sozialverhalten, und er schloss nicht aus, dass seine Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt sei. Der Staatsanwalt hielt ihm zugute, dass er die Taten eingeräumt habe und es beim Versuch geblieben sei. und er forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die man aber zur Bewährung aussetzen könne und diverse Auflagen. So urteilte auch Richter Michael Lang, der ein Jahr Freiheitsstrafe verkündete, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt würden. Außerdem muss er 1200 Euro an den Hilfs– und Wohltätigkeitsverein Aalen zahlen, sich einem Bewährungshelfer unterstellen und die Therapie fortsetzen.

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