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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Staatsanwaltschaft klagt früheren ZFLS-​Mitarbeiter der Bestechlichkeit an

Beim Autozulieferer ZF-​Lenksysteme in Schwäbisch Gmünd sollen Bestechungsgelder für Putzaufträge geflossen sein. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen einen ehemaligen Mitarbeiter und weitere Verdächtige erhoben.

Donnerstag, 05. Januar 2012
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 16 Sekunden Lesedauer

Von Manfred Laduch
SCHWÄBISCH GMÜND. Den Sachverhalt bestätigte gestern im Gespräch mit der Rems-​Zeitung die Pressesprecherin der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, Erste Staatsanwältin Claudia Krauth. Die Ermittlungen waren durch eine anonyme Anzeige in Gang gekommen. Dabei geht es um Vorfälle zwischen Frühjahr 2008 und Juli 2010.
Damals soll ein 58-​jähriger Mitarbeiter von ZF-​Lenksysteme in Gmünd in 28 Fällen von einem Reinigungsunternehmen insgesamt mehr als 85 000 Euro kassiert und ihm dafür Aufträge zugeschanzt haben. Er bestreitet die Vorwürfe Seine Frau ist wegen Beihilfe angeklagt, weil Bestechungsgeld über ihr Konto geflossen sein soll. Ein Großteil des Geldes sei bar gezahlt worden, sagt Claudia Krauth, ein kleiner durch die Nutzung einer Tankkarte des Reinigungsunternehmens durch den Beschuldigten.
Außerdem werden sich drei Mitarbeiter der Reinigungsfirma wegen Bestechung vor Gericht verantworten müssen.
Wie der Pressesprecher der ZF-​Lenksysteme, Andreas Ziegele, auf Anfrage der Rems-​Zeitung erklärte, sei der jetzt angeklagte Mitarbeiter im April 2011, als das Unternehmen von den Vorwürfen erfahren habe, fristlos entlassen worden. Die Unterlagen habe man der Staatsanwaltschaft übergeben. Ziegele hält es für wahrscheinlich, dass die ZFLS im Falle einer Verurteilung des ehemaligen Mitarbeiters auf Schadensersatz klagen wird, konnte dazu aber keine definitive Aussage machen.
Da die Staatsanwaltschaft die Anklage bereits vor einiger Zeit erhoben hat, ist demnächst mit einer Eröffnung des Hauptverfahrens zu rechnen. Diese wird vor dem Amtsgericht Waiblingen stattfinden, da die der Bestechung beschuldigte Reinigungsfirma in dessen Gerichtsbezirk ansässig ist.
„Wir gehen in unserer Anklage von einem besonders schweren Fall aus, da dem Beschuldigten insgesamt 28 Einzeltaten zur Last gelegt werden“, erklärt Erste Staatsanwältin Claudia Krauth. Der erhöhte Strafrahmen des Strafgesetzbuches sieht in solchen Fällen eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren pro Einzeltat vor, die dann zu einer Gesamtstrafe zusammengezogen werden.

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