Direkt zum Inhalt springen

Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Einspruch gegen die Bebauungspläne für das Deyhle-​Areal

Die Zeit drängt. Bis zum Jahr 2014 soll Gmünd ein anderes, schöneres Gesicht haben. Eine von vielen „Baustellen“ in der Innenstadt ist das Deyhle-​Areal, für das der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Vorschriften bis gestern öffentlich ausgelegt war und damit auch die Frist für Einwendungen endete.

Donnerstag, 15. November 2012
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 59 Sekunden Lesedauer

SCHWÄBISCH GMÜND (has). Und es liegt ein Einspruch vor, der von einem renommierten Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus der Kanzlei Gleiss Lutz aus Stuttgart, Prof. Dr. Michael Uechtritz, im Namen eines betroffenen Anliegers verfasst wurde. Der Anlieger selbst sagte gegenüber der Rems-​Zeitung, dass er Willens sei, gegebenenfalls ein Normenkontrollverfahren gegen den bebauungsplan anzustreben, sofern die von ihm vorgetragenen Bedenken nicht berücksichtigt werden.
Dabei stellt der Anlieger vorab klar, dass sich seine Einwände nicht gegen die grundsätzliche städtebauliche Zielsetzung richtet, an dieser – städtebaulich sensiblen – Stelle eine Revitalisierung eines brach liegenden Gewerbeareals zu ermöglichen. Und er sei auch nicht gegen die Zielsetzung (am Eingangsbereich zur Altstadt) eine verdichtete Mischgebietsnutzung zuzulassen.
Vielmehr sei der vorliegende Bebauungsplanentwurf abzulehnen, weil er in einer sensiblen städtebaulichen Lage ein Maß an baulicher Nutzung zulasse, das insbesondere im Hinblick auf die zulässige Gebäudehöhe die gebotene Rücksichtnahme auf die benachbarte Bebauung vermissen lasse. Wörtlich heißt es: „Der Entwurf genügt nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abwägung der durch die Planung beteiligten öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1, Abs. 7 BauGB.
In einer „rechtlichen Bewertung“ schreibt der Anwalt des Einwenders, dass im bisher geltenden Bebauungsplan nur eine Bebauung von zwei Vollgeschossen zuzüglich eines Dachgeschosses zugelassen war. Doch diese bisherige Beschränkung der Zahl der Vollgeschosse entfalle im neuen Bebauungsplanentwurf und werde durch eine Vorgabe zur maximal zulässigen Firsthöhe ersetzt, die der Sache nach darauf hinauslaufe, dass auf den an das Grundstück des Einwenders angrenzenden Flächen voraussichtlich vier Vollgeschosse errichtet werden können.
Damit verfehle die vorliegende Planung die gesetzliche Vorgabe, die von der Planung betroffenen Belange gegeneinander gerecht abzuwägen und einen angemessenen Interessenausgleich herbeizuführen. Die Planung missachte das Gebot der Rücksichtnahme, sondern laufe auf eine einseitige Begünstigung des Eigentümers des Deyhle Areals hinaus, zu Lasten der Nachbarschaft.
Deswegen regt der Einwender an, vor einer Entscheidung über den Bebauungsplanentwurf den künftigen Bauherren zu veranlassen, durch Aufstellen eines Schnurgerüsts eine Visualisierung der angestrebten Bebauung vorzunehmen. Auf diese Weise könnten sich die zur Entscheidung berufenen Mitglieder des Gemeinderats der Stadt Gmünd einen realistischen Eindruck von der Problematik der Planung in der hier gegebenen sensiblen städtebaulichen Situation verschaffen. Im Gespräch mit der Rems-​Zeitung sagte der Einwender, dass er die Bebauung mit einem Stockwerk (Geschoss) weniger durchaus akzeptieren könne.
Pressesprecher Markus Hermann von der Stadt Gmünd bestätigte den Eingang dieser Einwendung und sagte, dass man bei der Erstellung des Bebauungsplanes von Anfang an mit den Anwohnern im Gespräch gewesen sei und dies auch weiterhin bleiben will. Man wolle über dieses „sensible Thema“ noch einmal im Bauausschuss diskutieren. Unter anderem auch über die auf dem Areal liegende „Rechbergsche Scheuer“, für die es noch kein Nutzungskonzept gebe.

14 Tage kostenlos und unverbindlich testen?
Das RZ-Probeabo - digital oder klassisch mit Trägerzustellung

3018 Aufrufe
477 Wörter
4202 Tage 22 Stunden Online

Beitrag teilen

Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 4202 Tagen veröffentlicht.


QR-Code
remszeitung.de/2012/11/15/einspruch-gegen-die-bebauungsplaene-fuer-das-deyhle-areal/