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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Amtsgericht zog drei heranwachsende Straftäter aus dem Verkehr

Immer wieder waren drei Heranwachsende in den zurückliegenden vier Jahren Bekanntschaft mit dem Jugendschöffengericht gemacht. Dort hatten sie sich schon beachtliche Jugendstrafen eingehandelt, die aber wohl nicht dazu dienten, sie auf einen besseren Weg zu bringen. Nun standen sie wieder vor Gericht. Einer wurde aus der Strafhaft vorgeführt, die beiden anderen aus der Untersuchungshaft. Und in den Vollzug nach Stammheim, Ellwangen und Adelheim gingen alle drei wieder nach Ende der Verhandlung.

Freitag, 02. November 2012
Rems-Zeitung, Redaktion
2 Minuten 21 Sekunden Lesedauer

Von Dietrich Kossien
SCHWÄBISCH GMÜND/​MUTLANGEN. Was ihnen der Staatsanwalt diesmal vorwarf, war nicht dazu angetan, am Ende der Verhandlung das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Jugendrichter Thomas Hegele milde zu stimmen. In Mutlangen hatten sich die jungen Männer anderen gegenüber als Kriminalbeamte ausgegeben. Der Staatsanwalt hielt ihnen vor, dann andere geschlagen und beraubt zu haben. Wohl aus dem Grund, weil ihnen das Geld für Alkohol und Joints fehlte und alle drei sich bisher kaum mit ordnungsgemäßer Arbeit anfreunden konnten.
Vor dem Jugendgericht gaben alle drei die Taten zu. Als Grund nannte der älteste der Täter, vor der Tat gekifft und getrunken zu haben und dann nach Mutlangen zum Dorffest gefahren zu sein. Als sie dort von der Polizei kontrolliert wurden, war ihnen die Idee gekommen, mit der Masche als Kripobeamte andere zu berauben. Ein ebenfalls junger Besucher des Festes wurde gegen eine Wand gedrückt und seines Geldes beraubt. Die Beute war allerdings mit maximal 25 Euro gering. Nicht gering war allerdings das, was ihren Opfern geschah. Eines wurde so gegen ein Metallgitter geworfen, dass der Abdruck davon in seinem Gesicht zu sehen war, das darüber hinaus auch stark blutete.
Der Älteste des illustren Trios entlastete dann aber seinen jüngeren Bruder. Der sei an den Überfällen nicht beteiligt gewesen. Frei kam dieser jedoch nicht, denn eine weitere Anklage – gleichfalls wegen eines Überfalls im Sommer – wurde mitverhandelt. Geständig war der Dritte: „Die Anklage stimmt so.“ Mit einem weiteren Anklagepunkt wurde dann jedoch der Älteste konfrontiert. Dass er in eine Gmünder Gaststätte eingebrochen war, räumte er ein; an Einzelheiten könne er sich aber nicht mehr erinnern. Auch da habe er zu viel getrunken und gekifft.
Wenn auch die drei Angeklagten versuchten, durch Geständnisse einen guten Eindruck zu machen, so konnte man aufgrund langer Vorstrafenregister, die der Vorsitzende des Schöffengerichts, Thomas Hegele, verlas, einen anderen Eindruck gewinnen. Diebstähle und Gewalttaten zogen sich wie ein roter Faden durch die Register.
Jugendgerichtshelfer Alexander Heyder sah bei allen zwar gute Ansätze, doch durch viele Rückschläge seien sie vom Weg abgekommen und trotz wieder einsetzender Besserung immer wieder rückfällig geworden. Eine günstige Sozialprognose stellte er ihnen nicht, befürwortete aber die Anwendung des Jugendstrafrechts. Staatsanwalt Köhnlein wunderte sich unter anderem über ihr Verhalten in den Gerichtspausen: Sie würden nicht den Ernst der Sache erkennen. Trotzdem war auch er für die Anwendung des Jugendstrafrechts.
Eigentlich hätten 14 Zeugen aussagen sollen. Doch Richter, Verteidiger und Staatsanwalt kamen in einer längeren separaten Besprechung zu der Übereinkunft, wohl auch aufgrund der Geständnisse, auf die Zeugen zu verzichten.
Relativ schnell kam es zum Urteilsspruch. Der älteste der Angeklagten erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten, in die die Haftstrafe einbezogen wurde, die er derzeit verbüßt. Mit einer achtmonatigen Jugendstrafe wurde sein jüngerer Bruder belegt. Wegen eines Raubes und vorsätzlicher Körperverletzung ist bei ihm eine weitere Haftstrafe noch nicht rechtskräftig. Der Dritte im Bunde wurde schließlich mit drei Jahren und sechs Monaten Haft bedacht. Auch beim ihm wurde die derzeit laufende Haft in das Urteil einbezogen.

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