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Nachrichten Ostalb

Bauernversammlung in Heubach-​Buch

Gut besucht war die Bauernversammlung in der Dorfschenke Buch, zu welcher der Bauernverband seine Mitglieder aus mehreren Ortsvereinen eingeladen hatte. Ortsobmann Karl Grötzinger konnte als Referenten den Vorsitzenden des Bauernverbands Ostalb, Anton Weber, und Geschäftsführer Johannes Strauß begrüßen.

Sonntag, 05. Februar 2012
Rems-Zeitung, Redaktion
2 Minuten 6 Sekunden Lesedauer


HEUBACH-​BUCH (en). Anton Weber ging der Frage nach: „Sind die neuen Regeln der GAP (Gemeinsamen Agrarpolitik) ein Fallbeil für die Bauern im Ostalbkreis“ und „Worauf müssen Bauern und der gesamte Berufsstand gegenüber der Öffentlichkeit und der Politik achten.“ Wie bereits beim Bauerntag in Ellwangen lief die Flächenuhr, zu Beginn der Veranstaltung, die zeigte wie Quadratmeter um Quadratmeter wertvoller Boden der landwirtschaftlichen Nutzung verloren geht, so dass es täglich in Baden-​Württemberg 90 ha sind. Dazu lag eine Unterschriftenliste für eine Petition gegen diesen horrenden Landverbrauch auf, in die sich die Landwirte eintrugen.
Weber stellte aus dem Kommissionsvorschlag für die GAP nach 2013 drei Bedingungen für den Erhalt der Greening-​Komponente vor: Als erstes wird eine Fruchtfolge bei Ackerland gefordert ab einer Fläche, die größer als drei Hektar ist gilt, der Anbau von mindestens drei verschiedenen Kulturen, dabei darf keine weniger als fünf Prozent und die Hauptfrucht nicht mehr als 70 Prozent des Ackerlandes beanspruchen. Als zweites sollen die Flächen mit Dauergrünland erhalten werden, so wie sie zuletzt in den Anträgen für die Betriebsprämie des Referenzjahres 2014 geführt wurden. Als drittes sollen die Landwirte mindestens 7 Prozent ihrer landwirtschaftlichen Fläche ausgenommen Dauergrünland für ökologische Zwecke widmen. Dazu gehören Brachflächen, Terrassen, Landschaftselemente, Randstreifen und aufgeforstete Flächen. Dabei handelt es sich um drei verbindliche Maßnahmen, für die bei Nichterfüllung Sanktionen erfolgen bis hin zur Kürzung der Grundprämie. Als viertes nannte er das Auslaufen der bestehenden Zahlungsansprüche bis 31. 12. 2013 und die Neuzuteilung der Zahlungsansprüche mit Antrag vom 15. Mai 2014 entsprechend der dann bewirtschafteten Fläche, Voraussetzung ist der Landwirt hat 2011 einen Zahlungsanspruch aktiviert. In diesem Zusammenhang wird auch diskutiert wer Landwirt ist und wer förderfähiger Junglandwirt ist, so Vorstand Weber.
Die Fruchtfolgerestriktionen erschweren vor allem für kleinere Betriebe eine flexible Bewirtschaftung. Die Bereitstellung von sieben Prozent der Ackerflächen für ökologische Zwecke, was einer Stelllegung gleich komme, sei völlig überzogen und wird abgelehnt. Der Bauernverband fordert darüber hinaus ein Gesetz zum Flächenschutz auch unter dem Aspekt, dass das Ackerland pro Kopf dramatisch sinkt. Der aktive Landwirt sollte über die Bewirtschaftung und nicht über Umsatz oder Einkommen definiert werden. Weber fordert eine zusätzliche Förderung für Junglandwirte und die Überprüfung der Konsequenzen einer Neuzuteilung der Zahlungsansprüche. Zu seinem zweiten Thema brachte er Beispiele mit, wie mit Collagen und Bildern im Internet und in bestimmten Medien Emotionen angestoßen werden, die jedoch an der Realität vorbei gehen und wie schwierig und aufwendig es ist die Sachargumente der Bevölkerung bewusst zu machen.
Johannes Strauß zeigte anschaulich an Beispielen Hintergründe, Voraussetzungen und Notwendigkeiten von Verträgen auf. Außerdem zeigte er die Unterschiede zwischen Einkommen und Einkünften im Steuerrecht auf und wie die Einkünfte bei der LAK, LKK oder auch bei anderen Fördermitteln angerechnet werden. Seinen Vortrag endete er mit der Mahnung, dass ein veranwortungsvoller Unternehmer für die Familie und den Betrieb existenziell bedeutsame Vorgänge schriftlich regelt.

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