Direkt zum Inhalt springen

Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Für zwei Heranwachsende gab es vor dem Jugendgericht keine Bewährung

Wieder einmal konnte man vor dem Gmünder Jugendschöffengericht zur Überzeugung gelangen, dass der Weg zweier etwa zwanzig Jahre alter Heranwachsender auf die schiefe Bahn vorgezeichnet ist, wenn sie nicht doch noch die Notbremse ziehen und ihnen bewusst wird, „dass Unrecht Gut selten gut tut“. Weil sie wegen dreister Einbruchdiebstähle keine Bewährung mehr bekommen konnten, ging es gleich wieder zurück in den Strafvollzug, aus dem sie zur Verhandlung vorgeführt worden waren.

Montag, 21. Mai 2012
Rems-Zeitung, Redaktion
2 Minuten 39 Sekunden Lesedauer

SCHWÄBISCH GMÜND (kos).
Staatsanwalt Knopp verlas die Anklageschrift. Aus der ging hervor, dass sie wohl im Vorjahr wiederholt in einen Supermarkt an der Schwerzerallee und auch in ein Elektronik-​Fachgeschäft nicht weit davon entfernt eingebrochen, einen hohen Sachschaden angerichtet und im Wert ebenfalls nicht unbedeutende Dinge entwendet haben – dazu zählten, so Knopp, Tabak, Lebensmittel und Alkohol, Fernseher, eine Musikanlage und auch ein Staubsauger.
Von beiden jungen Männern wollte Jugendrichter Hegele Genaueres wissen. Das aber zu ermitteln, war gar nicht so leicht. Einer der beiden wollte nur bei vier Straftaten dabei gewesen sein, und der andere gab an, vieles aufgrund angeblich fortwährenden „Besoffenseins“ nicht mehr zu wissen. So auch nicht, ob sein Kumpan immer dabei gewesen war bzw. ob es noch andere gab, so auch einen weiteren Täter mit dem Spitznamen „Frosch“. Dann aber stellte sich heraus, dass dieser „Frosch“ nicht echt war: Den habe er nur angegeben, um seinen Kumpan, vor dem er Angst gehabt habe, zu schützen.
Beide Angeklagte wohnten zur Zeit der Taten in einem Wohnheim an der Rechbergstraße, wo die Polizei später auch gestohlene Gegenstände fand. So stellte sich schließlich heraus, dass insgesamt und immer zu zweit viermal bei Lidl und zweimal bei Nubert eingebrochen wurde. Bei Lidl wurde die Tür ausgehebelt und bei Nubert durchs Fenster eingestiegen. Beim sechsten Einbruch Anfang 2012 schließlich wurde einer der beiden Täter noch in Nähe des Tatortes gestellt.
Erst als der Staatsanwalt ihr schlechtes Gedächtnis hinterfragte, kam mehr Licht ins Dunkel – auch durch Polizeibeamte, die am Tatort waren oder weitere Ermittlungen durchgeführt hatten. Einer der beiden jungen Männer war bisher ohne Vorstrafen, dem anderen wurden fünf Strafregistereinträge zur Last gelegt, zudem, dass er bei seiner letzten Freiheitsstrafe die Bewährung gebrochen hatte.
Jugendgerichtshelferin Biedermann berichtete dann, dass bei beiden die Kindheit nicht optimal gelaufen sei. Abgebrochene Ausbildungen, Diebstähle, Drogen– und auch psychische Probleme kennzeichneten die bisherigen Lebenswege der beiden, denen sie keine positive Sozialprognose ausstellte, zumal sie auch Auflagen nicht erfüllt und Hilfeversuche nicht wahrgenommen hätten. Bei einem der beiden habe sie den Eindruck, dass er sich aufgegeben habe. Sie plädierte jedoch dafür, bei beiden das Jugendstrafrecht anzuwenden.
Dafür war auch Staatsanwalt Knopp, auch wenn er fünf gemeinschaftlich begangene schwere Diebstähle und einen versuchten sah. Schädliche Neigungen seien vorhanden, und aus den sechs Taten spreche kriminelle Energie. Die Diebesbeute sei nicht unerheblich gewesen, und bei einem der Beschuldigten hätten Vorstrafen keinen Eindruck hinterlassen. Strafmildernde Umstände sah er nicht. So beantragte er für den ersten Angeklagten eine Gesamtstrafe von drei Jahren und drei Monaten, in die eine bestehende Reststrafe von neun Monaten einbezogen werden sollte. Für den zweiten Täter beantragte er 21 Monate, wobei diesem wohl sein volles Geständnis zugutekam. Die auswärtigen Verteidiger der beiden plädierten für geringere Strafen.
Das Schöffengericht war von der Schuld der Angeklagten überzeugt. Die Taten zeugten würden von Unverfrorenheit, und nicht unerheblicher Schaden sei angerichtet worden. Der erste Angeklagte wurde mit einer Jugendstrafe von drei Jahren belegt unter Einbezug noch zu verbüßender Strafe von neun Monaten.
Der erstmals vor Gericht stehende zweite Täter kam mit 15 Monaten davon. Aber auch für ihn gab es keine Bewährung. Jugendrichter Hegele verkündete schließlich, dass die Haftbefehle aufrecht erhalten bleiben und dass darüber hinaus ein nicht erschienener Zeuge mit einer Ordnungsstrafe belegt werden soll.
Schülerinnen und Schüler der Gehörlosenschule Schwäbisch Gmünd konnten an diesem Tag vor Gericht verfolgen, mit welch schwerwiegenden Folgen man auch schon als Jugendlicher rechnen muss, wenn man mit dem Gesetz in Konflikt kommt.

14 Tage kostenlos und unverbindlich testen?
Das RZ-Probeabo - digital oder klassisch mit Trägerzustellung

1905 Aufrufe
638 Wörter
4366 Tage 5 Stunden Online

Beitrag teilen

Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 4366 Tagen veröffentlicht.


QR-Code
remszeitung.de/2012/5/21/fuer-zwei-heranwachsende-gab-es-vor-dem-jugendgericht-keine-bewaehrung/