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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Gmünder Amtsgericht beschäftigte sich mit außer Kontrolle geratener Party

Wieder einmal musste sich gestern das Schwäbisch Gmünder Amtsgericht mit den Auswüchsen einer Partyfeier in einer Gmünder Umlandgemeinde befassen. Zuerst hatte es Backpfeifen gegeben, dann eskalierte das Ganze. Und dafür wurde drei jungen Männern nun die Quittung präsentiert.

Dienstag, 03. Juli 2012
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 55 Sekunden Lesedauer

Von Dietrich Kossien
SCHWÄBISCH GMÜND. Drei Angeklagten italienischer und türkischer Herkunft wurde vorgeworfen, auf einer sogenannten B52-​Party im Vorjahr wild und wahllos um sich geschlagen und andere verletzt zu haben. Nun warf ihnen Staatsanwalt Karst deshalb gemeinschaftlich begangene Körperverletzung vor.
Karst hielt den jungen Männern vor, auf der Veranstaltung ziel– und wahllos um sich geschlagen zu haben. Zuerst habe es Ohrfeigen gegeben. Dann aber müssen die Tätlichkeiten wohl ausgeufert sein“ denn der Staatsanwalt warf den drei Angeklagten, von denen einer noch zu den sogenannten Heranwachsenden zählte, weiter vor, andere mit Faustschlägen traktiert und auf schon am Boden Liegende eingetreten zu haben. Vier andere Besucher blieben verletzt auf der Strecke. Die Polizei wurde gerufen und nahm sich der Sache an.
Die Geschädigten, die die Schläger nicht gekannt hatten, erfuhren schließlich von anderen deren Namen. In Facebook fanden sie schließlich zu den Namen die passenden Bilder, auf denen sie die Täter wiedererkannten – Bilder, die sie denn auch mitnahmen, als sie Aussagen bei der Polizei machten.
Richter Thomas Hegele befragte die Drei. Der Täter, der noch zu den Heranwachsenden zählte, gestand, mit einer Kopfnuss dabei gewesen zu sein. Dafür entschuldigte er sich. Die beiden anderen jungen Angeklagten bestritten jedoch jegliche Tätlichkeiten. Sie hätten nicht getreten und geschlagen.
Die Zeugenaussagen lassen
wenig Zweifel?
Zehn Zeugen waren in diesem Fall geladen. Davon trugen wenige zur Entlastung der drei jungen Männer. Die anderen ließen auf deren Tatbeteiligung schließen. Auf sie nahm auch der Staatsanwalt später in seinem Plädoyer Bezug. Für den Heranwachsenden forderte der Staatsanwalt schließlich eine Jugendstrafe, wie für auch die Jugendgerichtshelferin Nicole Biedermann dies ausdrücklich befürwortet hatte. Sechs Monate sollte diese dauern aber zur Bewährung ausgesetzt werden. Für die beiden anderen Angeklagten lautete der Antrag des Staatsanwaltes auf je 15 Monate Freiheitsstrafe, die man freilich ebenfalls zwei Jahre zur Bewährung aussetzen könne.
Die beiden Verteidiger, Rechtsanwalt Thomas Hesse und Rechtsanwältin Claudia Contino-​Peppler sahen dagegen die Beweise nicht als ausreichend an und hätten lieber Freisprüche gesehen.
Dem folgte Richter Hegele nicht. Das Gericht sei von der Täterschaft der Angeklagten überzeugt. Auch wenn sich Zeugen jetzt nicht mehr an ihre zuvor gemachten Aussagen erinnern wollten, so seien doch die der anderen überzeugend. Der Heranwachsende kam mit sechs Monaten davon, die beiden anderen wurden zu einem Jahr Freiheitsentzug mit einer zweijährigen Bewährungszeit verurteilt. Alle drei müssen jeweils mehrere hundert Euro an den Hilfs– und Wohltätigkeitsverein Schwäbisch Gmünd zahlen. Einer der Angeklagten wurde darüber hinaus dazu verdonnert, vorbeugend eine DNA-​Probe machen zu lassen. Sollte er wieder einmal über andere herfallen, wird es wohl deutlich leichter werden, ihn zu identifizieren.

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