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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Dieb vom Gmünder Schöffengericht verurteilt

Zehn Schachteln Zigaretten, die er in einem Lidl-​Markt unbezahlt wollte mitgehen lassen, wurden einem 1970 geborenen lettischen Staatsangehörigen zum Verhängnis. Das legte ihm die Staatsanwaltschaft als räuberischen Diebstahl zur Last, und das Gmünder Schöffengericht verurteilte ihn deshalb zu einer fünfzehnmonatigen zu verbüßenden Freiheitsstrafe, nicht zuletzt auch deshalb, weil neun Vorstrafen in die Waagschale fielen.

Donnerstag, 16. August 2012
Rems-Zeitung, Redaktion
2 Minuten 21 Sekunden Lesedauer


Von Dietrich Kossien
SCHWÄBISCH GMÜND. Laut des Vortrages von Staatsanwalt Majolo packte der Angeklagte im März in einem Lidl-​Markt zehn Packungen Zigaretten in seine Umhängetasche. Während er an der Kasse gekaufte Brötchen bezahlte, war das bei den Zigaretten aber nicht der Fall. Pech für ihn war es, dass die Kassiererin dies beobachtet hatte. Als sie ihn daraufhin aufforderte, zu zahlen, flüchtete er. Die mutige Kassiererin folgte ihm und versuchte, ihn festzuhalten. Dabei stieß er sie gegen ein Regal, wobei sie verletzt wurde. Dann floh er weiter. Vor der Tür jedoch wurde er jedoch wieder von der Kassiererin und anderen Helfern festgehalten, bis die Polizei kam. Das ließ er widerstandslos geschehen.
Der Vorsitzende Richter, Amtsgerichtsdirektor Klaus Mayerhöffer, wollte von ihm Näheres zu seiner Person wissen. Der als Kunststoffformgeber ausgebildete ledige Mann war erstmals 1992 nach Deutschland gekommen, um Arbeit zu finden. Das gelang nicht, und er wurde zweimal straffällig. Er ging wieder nach Lettland zurück, kam aber 2000 wieder nach Deutschland, wo er jetzt auch Arbeit fand. Als er jedoch diese verlor, wurde er wieder durch Diebstähle geringwertiger Dinge straffällig. Jetzt, so erfuhr das Gericht von ihm, lebe er von Sozialhilfe. Dazu wollte Amtsgerichtsdirektor Mayerhöffer wissen, wie er denn bei rund 350 Euro Sozialhilfe zu den 1000 Euro gekommen sei, die man in seiner Tasche auch gefunden habe. Die habe er gewonnen, in die Tasche gesteckt aber dann vergessen, wohin er sie sechs Monate zuvor getan habe.
Die Zigaretten habe er eigentlich nicht stehlen wollen, sie jedoch, als er sie gesehen habe, „einfach genommen“. Da aber hielt ihm der Richter vor, das sei nicht das erste Mal gewesen. Das stimme, bestätigte der Angeklagte. Als die Kassiererin aufgestanden sei, sei er weggerannt. Da habe sie ihn von hinten festgehalten.
Verletzung der Kassiererin
„nicht so schlimm gewesen“
Die Kassiererin schilderte den Vorfall. Sie habe ihn gefragt, ob er vergessen habe, etwas zu zahlen. Da sei er weggelaufen, und sie habe die Tasche festgehalten. Die Verletzung, die sie sich zugezogen habe, sei aber nicht so schlimm gewesen. Als man ihn draußen festgehalten habe, habe er sich nicht gewehrt.
Als der Tat schuldig bezeichnete Staatsanwalt Majolo den Angeklagten. Er habe die Zeugin acht Meter weit hinter sich hergezogen. Er habe durch das Festhalten der Tasche die Beute sichern wollen. 15 Monate Freiheitsentzug, der nicht zur Bewährung ausgesetzt werde könne, seien auch aufgrund der Vorverurteilungen angemessen.
Verteidiger Rechtsanwalt Michael Bagin sah Entlastungsgründe für seinen Mandanten. So habe er die Beute nicht mit Gewalt sichern wollen. Das habe sich auch durch die Aussage der Zeugin nicht bestätigen lassen. Als man ihn festgehalten habe, habe er sich nicht gewehrt, sondern sich entschuldigt. Es sei kein räuberischer Diebstahl gewesen.
Es gebe auch keine Anhaltspunkte dafür, dass er nach Deutschland gekommen sei, um hier zu stehlen. Eine Freiheitsstrafe möge man zur Bewährung aussetzen, bzw. eine Geldstrafe wegen Diebstahls festsetzen.
Der Angeklagte selbst betonte, er wolle eine große Lehre aus dem Vorfall ziehen und sich für die Tat entschuldigen. Das Schöffengericht aber folgte dem Antrag des Staatsanwaltes und verurteilte ihn zu 15 Monaten Freiheitsstrafe, die es nicht zur Bewährung aussetzte.

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