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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Barmer GEK informierte Vertreter regionaler Unternehmen

Im vollbesetzten Hans-​Baldung-​Grien-​Saal im Gmünder Congress-​Centrum informierten sich gestern Personalverantwortliche und Vertreter regionaler Unternehmen aller Branchen über die sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Änderungen, die zum Jahresstart 2013 in Kraft traten.

Mittwoch, 16. Januar 2013
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 24 Sekunden Lesedauer

SCHWÄBISCH GMÜND (pm). Schwerpunkttthemen bei der von Kai Nar (Regionalgeschäftsführer Barmer GEK) moderierten Informationsveranstaltung waren unter anderem der geänderte Sozialausgleich für Mehrfachbeschäftigte in der Gleitzone, die Anhebung der Mini-​Job-​Grenze mit Rentenversicherungspflicht, die steuerlichen Änderungen und die Rahmenbedingungen für ein Betriebliches Gesundheitsmanagement. Referenten waren Kai Nar, Martin Kühn (Steuer), Peter Haag (Meldewesen/​Beiträge) und Maike Seyfried (Betriebliches Gesundheitsmanagement).
Vor dem offiziellen Start des Arbeitgeber-​Seminars berichtete Kai Nar über das aktuelle gesundheitspolitische Geschehen. So beispielsweise über die jüngsten Organspendeskandale und deren Folgen. „Die breite Diskussion um die Manipulation in einzelnen Kliniken ist Gift für die Vertrauensbildung potenzieller Organspender und deren Spendebereitschaft“, so Nar. „Wir müssen wieder den Menschen in den Mittelpunkt der Diskussion stellen und durch Transparenz, Ehrlichkeit und Qualitätssicherung das verlorengegangene Vertrauen zurückgewinnen. Eine breite Spendenbereitschaft würde jeder Manipulation den Nährboden entziehen.“ Nach den Ausführungen von Peter Haag vom Barmer GEK Melde-​Einzugszentrum Schwäbisch Gmünd muss auch im Jahr 2013 kein Sozialausgleich durchgeführt werden. Der Gesetzgeber legte aufgrund der aktuellen konjunkturellen Lage den durchschnittlichen Zusatzbeitrag auf null Euro fest. Eine wesentliche Änderung erfahren auch die Regelungen im Bereich der Mini– und Midi-​Jobs. Seit dem Jahr 2003 gab es bei Mini-​Jobs keine Erhöhung der Verdienstgrenze zum Ausgleich der Inflation. Die Regierungskoalition erhöhte daher die Mini-​Job-​Grenze am 1. Januar 2013 von bisher 400 Euro auf 450 Euro. Martin Kühn von der gleichnamigen Steuerberatungsgesellschaft referierte über das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren ELStAM und über die steuerliche Pauschalisierungsmöglichkeit von Sachzuwendungen. Abschließend gab er einen Ausblick auf die für das Jahr 2014 zu erwartende Reform des Reisekostenrechts.
„Mit einem professionellen betrieblichen Gesundheitsmanagement können Betrieb ihre Attraktivität deutlich steigern und gleichzeitig ihre Krankheitsausfälle deutlich senken“, so die BARMER-​GEK-​Expertin für Firmen-​Gesundheit, Maike Seyfried. Nach einer repräsentativen Online-​Befragung der puls Marktforschung GmbH, sähe ein Großteil aller Beschäftigten im betrieblichen Gesundheitsmanagement einen nachhaltigen persönlichen Mehrwert für sich im Berufsalltag. Darüber hinaus steigere sich bei 67 Prozent aller Befragten, die Loyalität zu ihrem Arbeitgeber.

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