Direkt zum Inhalt springen

Nachrichten Schwäbisch Gmünd

ZFLS-​Bestechungsverfahren: Keine konkreten Hinweise

Zwei sehr unterschiedliche Zeuginnen wurden gestern am siebten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Waiblingen gehört, wo es für sechs Angeklagte immer noch um den Vorwurf der Bestechlichkeit bzw. Bestechung in Sachen Reinigungsaufträge der ZFLS geht.

Dienstag, 22. Januar 2013
Rems-Zeitung, Redaktion
2 Minuten 22 Sekunden Lesedauer


SCHWÄBISCH GMÜND (ml). Am Ende der Beweisaufnahme wagte Steffen Kärcher eine erste Zusammenfassung. Es gebe, so der Vorsitzende Richter der Schöffenkammer, zwar Ungereimtheiten im Geldfluss des Hauptangeklagten Wolfgang A. aus einem Gmünder Stadtteil. Auch habe der Mann der Reinigungsfirma S. aus Fellbach beim Bearbeiten von Reklamationen arbeitsrechtlich bedenkliche Hilfestellung geleistet.
Bei der Firma S., deren drei Geschäftsführer ebenfalls auf der Anklagebank sitzen, gebe es wohl Hinweise auf gefälschte Rechnungen, was den drei Griechen eventuell eine Anklage wegen Steuerhinterziehung oder Untreue einbringen könnte. Allein: Für die in diesem Verfahren angeklagten Geldflüsse zwischen der Firma S. und Wolfgang A. gebe es keine konkreten Hinweise. Deshalb werde er auch keine weitere Beweiserhebung anordnen. Die Parteien sollten sich darauf einstellen, in der nächsten Sitzung zu plädieren.
Zuvor hatte die Kammer zwei sehr unterschiedliche Zeuginnen gehört. Zuerst wurde eine 52-​Jährige befragt, die seit 1985 bis heute bei der Firma S. angestellt und für die Auftragsabwicklung zuständig ist. Sie kenne den Hauptangeklagten, seit dieser bei der ZFLS im Bereich Reinigungsaufträge tätig war, sagte die Sekretärin aus.
A. sei zwei– bis dreimal pro Jahr in der Fellbacher Firmenzentrale gewesen, bestätigte sie Aussagen früherer Zeugen. Dass der 59-​jährige Gmünder über die gängigen Weihnachtspräsente (Ouzo oder Metaxa) irgendwelche Zuwendungen bekommen habe, sei ihr nicht bekannt. Die Aufträge für Einsätze außerhalb des üblichen Umfangs seien entweder direkt von den Meistern der betroffenen Abteilungen gekommen oder von Wolfgang A.. In beiden Fällen habe es aber immer einer schriftlichen Bestätigung der Einkaufsabteilung bedurft.
Befragt wurde die 52-​Jährige auch über ihre Aussage bei der Polizei zur Frage, wer wohl das anonyme Schreiben verfasst habe, das die Ermittlungen ins Rollen gebracht hatte. Sie hatte damals den Verdacht geäußert, dahinter stecke die frühere Buchhalterin der Firma S.. Der Gedanke sei ihr naheliegend erschienen, da diese ja vielleicht von den eigenen Taten ablenken wollte.
Genau diese Ex-​Kollegin trat dann als Nächste in den Zeugenstand, oder besser: sie wurde dort abgeliefert. Sitzt sie doch gegenwärtig eine zwei Jahre und acht Monate dauernde Freiheitsstrafe in Schwäbisch Gmünd ab. Zu der hatte sie die gleiche Kammer verurteilt, weil ihr Abgang bei der Firma S. 2009 mit unschönen Begleitumständen verbunden war. Mindestens 673 000, vermutlich sogar fast eine Million Euro hatte die Frau im Verlauf mehrerer Jahre ihren griechischen Arbeitgebern unterschlagen.
Die 53-​Jährige zu vernehmen erwies sich als keine einfache Aufgabe. Fühlte sie sich doch von den drei Brüdern S. – und besonders vom für die Verwaltung der Firma zuständigen Emmanuele S. (71) irgendwie verfolgt. Sehr schwammig fielen ihre Aussagen aus, auch wenn sich besonders Staatsanwalt Marc Benner intensiv bemühte, konkrete Beschuldigungen zu hören zu bekommen. Allein, es blieb bei „jeder in der Firma wusste über Bestechungen Bescheid“.
Speziell im Bezug auf Wolfgang A. habe sie keine Barzahlungen beobachtet, sagte die Frau aus. Dass sich das in ihrer polizeilichen Vernehmung anders angehört habe, hielt ihr der Staatsanwalt zwar vor, erhielt jedoch keine weitere Auskunft. Kurzzeitig dachte Benner sogar über den Antrag auf Zwangsmaßnahmen nach, ließ sich aber angesichts der insgesamt eher wirren Einlassungen der Frau vom Vorsitzenden eines Besseren belehren.
Ob sie denn wohl den anonymen Brief verfasst habe, wollte das Gericht von ihr noch wissen. „Nein, das hätte ich mich nicht getraut“, lautete die Antwort. Insgesamt sei „das Gefängnis verglichen mit der Firma S. schön.“

14 Tage kostenlos und unverbindlich testen?
Das RZ-Probeabo - digital oder klassisch mit Trägerzustellung

2523 Aufrufe
571 Wörter
4122 Tage 17 Stunden Online

Beitrag teilen

Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 4122 Tagen veröffentlicht.


QR-Code
remszeitung.de/2013/1/22/zfls-bestechungsverfahren-keine-konkreten-hinweise/