Direkt zum Inhalt springen

Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Junger Mann erhielt zum letzten Mal eine Strafe auf Bewährung

Vor dem Gmünder Gericht bekam gestern ein 1986 in Dortmund geborener lediger Vater einer drei Jahre alten Tochter und Hartz-​IV-​Empfänger wohl die letzte Chance, von seiner Rauschgift-​Sucht frei zu kommen, da er glaubhaft auf seine Therapieabsicht hinwies.

Mittwoch, 28. August 2013
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 11 Sekunden Lesedauer

SCHWÄBISCH GMÜND (kos). Zwar wurde er mit einer achtmonatigen Freiheitsstrafe belegt. Von der sofortigen Vollstreckung wird jedoch abgesehen. Wenn er die Therapie erfolgreich hinter sich bringt, werden ihm zwei Drittel der Strafe erlassen.
Gestern stand der junge Mann vor Gericht, weil er im Juni aus einem Rucksack, der sich in einem Lkw befand, einen Barscheck und Bargeld klaute, wie ihm das Staatsanwalt Haase vorwarf. Den Scheck konnte er bei der Kreissparkasse einlösen. Der Täter war vor dem Richter voll geständig und hinterließ einen recht guten Eindruck.
Richter Hans Dieter Grimm wunderte sich, dass der Angeklagte erstmals 2007 vor Gericht angeklagt wurde, obwohl er doch nach eigenem Bekunden seit dem 14. Lebensjahr kiffte und seit dem 16. Lebensjahr von Heroin abhängig war.
Außer Entgiftungen hatte er nie eine Therapie gemacht. Ursächlich für seine Sucht war wohl der frühe Tod der Mutter, die an Krebs gestorben war. Danach war er auf sich alleine gestellt und es sei „bergab gegangen“.
Seit 2007 gab es dann viele Einträge ins Strafregister, und immer wieder wegen der Beschaffung von Betäubungsmitteln. Das will er nun ändern und er habe die notwendigen Schritte auch in die Weg geleitet, wobei ihm – da er noch unter Bewährung steht – der Bewährungshelfer helfen soll.
Der Staatsanwalt hielt eine achtmonatige Freiheitsstrafe für ausreichend. Von der Vollstreckung könne während einer Therapie abgesehen werden. Verteidiger Martin Lang schloss sich diesen Ausführungen an, und so entschied schließlich auch der Strafrichter. Ist eine Therapie erfolgreich, werden dem Mann zwei Drittel der Strafe erlassen.

14 Tage kostenlos und unverbindlich testen?
Das RZ-Probeabo - digital oder klassisch mit Trägerzustellung

1855 Aufrufe
286 Wörter
3904 Tage 19 Stunden Online

Beitrag teilen

Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 3904 Tagen veröffentlicht.


QR-Code
remszeitung.de/2013/8/28/junger-mann-erhielt-zum-letzten-mal-eine-strafe-auf-bewaehrung/