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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Rechtsanwalt verliert wegen Untreue seine Zulassung und muss drei Jahre hinter Gitter

Ein bereits wiederholt vor Gericht in eigener Sache tätig gewordener Rechtsanwalt, der in Gmünd seine Kanzlei betrieb, stand am vergangenen Donnerstag erneut vor dem Schöffengericht in Ellwangen, wo ihn Oberstaatsanwalt Knopp erneut mit dem Vorwurf der Untreue konfrontieren musste, hatte der Anwalt doch gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Gmünd Berufung eingelegt, weil dieses ihn neben einen dreijährigen Berufsverbot (das inzwischen rechtskräftig wurde) auch mit einer nicht geringen Haftstrafe von rund zwei Jahren belegt hatte.

Donnerstag, 09. Oktober 2014
Rems-Zeitung, Redaktion
2 Minuten 12 Sekunden Lesedauer

ELLWANGEN/​SCHWÄBISCH GMÜND (kos). Vorgeworfen wurde ihm am Donnerstag, wie schon in den Verfahren vor dem Amtsgericht Gmünd und dem Landgericht in Ellwangen, vom Vorsitzenden Richter Baßmann, Geld von Versicherungen, das für seine Mandantin auf sein Konto überwiesenen worden war, nicht ordnungsgemäß weitergeleitet zu haben. Auch habe er von der Mandantin eine Vorauszahlung als Honorar für einen Prozess erhalten und trotzdem von der Rechtsschutzversicherung der Mandantin nochmals die gleiche Summe kassiert.
Sowohl der Vorsitzende Richter des Schöffengerichts als auch der Oberstaatsanwalt hielten ihm vor, dass er für Mandantengelder auch kein Sonderkonto geführt habe, sondern das Mandantengeld auf sein Geschäftskonto habe buchen lassen – was nicht rechtens gewesen sei. Außerdem habe der Rechtsanwalt eine Zahlung an die Mandantin verweigert, weil diese mit ihm ein Erfolgshonorar vereinbart habe. Daran hatten schon in der vorherigen Verhandlung erhebliche Zweifel bestanden. Seinerzeit war ihm vorgeworfen worden, eine angebliche Unterschrift für einen solchen Vertrag manipuliert zu haben. Ein Original konnte der angeklagte Rechtsanwalt nicht vorlegen.
Gegen das letzte Urteil hatte der Rechtsvertreter Einspruch eingelegt. Das hatte aber auch der Staatsanwalt getan, weil der Strafverfolgungsbehörde das Urteil zu milde erschienen war. Der Beschuldigte machte nun wieder, wie bereits zuvor, langatmige und kaum nachzuvollziehende Ausführungen, die aufgrund ihres diffusen Charakters die Geduld des Gerichts auf eine harte Probe stellten. Zumal ihm Oberstaatsanwalt Knopp deutlich wissen ließ, dass das nun zu erwartende Urteil nach dem Ende der Beweisaufnahme auch deutlich höher ausfallen könnte; die Aussichten für die Berufung wären so nicht hoch. Das möge er überlegen.
Eine Beratungspause lehnte der Angeklagte jedoch ab. Eigentlich unverständlich, wo ihm doch der Staatsanwalt bedeutete, dass zwischenzeitlich noch eine weitere Strafanzeige wegen eines ähnlichen Deliktes eingegangen sei und gegen ihn ein weiteres Ermittlungsverfahren laufen werde. Auch dabei sei wohl mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen, sollten sich diese Vorwürfe bestätigen.
Die „goldene Brücke“ betrat der Anwalt nicht, sondern warf dem Staatsanwalt Stimmungsmache vor. Und auch der Amtsgerichtsdirektor in Gmünd habe seine Einwände nicht berücksichtigt. Von seinen immer unverständlicher werdenden Einwänden ließ sich das Gericht jedoch nicht beirren und brachte die Verhandlung immer wieder auf den Punkt, die darauf hinausliefen, dass er keine Beweise vorlegen konnte.
So sei auch das Gmünder Urteil sicherlich nach sorgfältiger Abwägung gefällt worden (über das die RZ seinerzeit mehr als ausführlich berichtet hatte). Auch die jetzt in Ellwangen gehörten Zeuginnen – die Geschädigte und deren Mutter – ließen keine Zweifel an ihren bislang geäußerten Aussagen aufkommen.
Das machte sich im Urteil bemerkbar. Es lautete auf drei Jahre Haft und weiterhin drei Jahre Berufsverbot und folgte dergestalt exakt dem Antrag des Staatsanwaltes. Die Folgen sind für den Anwalt schwerwiegend. Die Zulassung als Rechtsanwalt bereits für drei Jahre weg. Eine nun drei Jahre währende Haftstrafe sowie die Zwangsversteigerung seiner pompösen und mehrere hunderttausend Euro teuren Villa stehen ebenfalls an.

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