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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Stadt Schwäbisch Gmünd brachte wieder über 200 Waffen zur Vernichtung

Einigen sieht man ihr Alter an, andere sehen top-​gepflegt aus. Ihr Schicksal unterscheidet sich indes nicht: Über 200 Waffen hat die Stadtverwaltung Gmünd jetzt wieder zur Vernichtung nach Stuttgart gebracht.

Montag, 03. November 2014
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 40 Sekunden Lesedauer

SCHWÄBISCH GMÜND (ml). Luft-​, Kleinkaliber– und Jagdgewehre, Schlagstöcke und –ringe, Butterfly-​Messer und Schwerter – in vielfältiger Ausfertigung landeten die Waffen am Freitag in zwei großen, eigens von der Stadtschreinerei gefertigten Kisten. Zuvor hatte man sie aus einem tiefen Keller des Waisenhauses geholt, wo sie in großen Tresoren verwahrt waren. Anschließend gingen die Kisten in Polizeibegleitung zum Kampfmittelbeseitigungsdienst nach Stuttgart. Dort wird zunächst das Holz verbrannt, anschließend das Metall zur Wiederverwertung eingeschmolzen.
„Schwerter zu Pflugscharen sozusagen“, schmunzelt Ordnungsamtsleiter Gerd Hägele, der die Aktion überwachte. Er sei immer wieder erstaunt, welche Mengen an Waffen bei der Stadt zur Vernichtung abgegeben bzw. zur Abholung angemeldet werden. Denn so mancher darf eine Waffe zwar besitzen, sie aber nicht bei sich führen. Seit dem Jahr 2009 wurden über 1300 Waffen und zentnerweise Munition der fachgerechten Entsorgung zugeführt.
Viele der Stücke stammen aus Nachlässen verstorbener Waffenbesitzer. „Das Waffenbesitzrecht wird nicht vererbt“, betont dazu Rechtsdezernent Joachim Bläse. Und so kam es zum Beispiel, dass kürzlich ein Erbe die komplette Sammlung eines verstorbenen Verwandten mit 40 Gewehren bei der Stadt einlieferte.
„Sorgfältiger Umgang mit Waffen ist bei uns ein Dauerthema“, hebt Joachim Bläse hervor. Die Stadt sehe sich zum einem als Aufsichtsbehörde und kontrolliere bei den 709 in Gmünd lebenden legalen Waffenbesitzern unregelmäßig die sichere Aufbewahrung von Gewehren und Pistolen. Andrerseits sei man vor allem auch Partner derjenigen, die Rat bräuchten, weil sie eine Waffe los werden wollten.
Die Alternative, eine geerbte Waffe durch ein Blockiersystem unbrauchbar zu machen, um sie anschließend als Erinnerungsstück behalten zu können, ist vielen Nachkommen zu teuer – zumal selbst diese blockierten Waffen nicht an die Wand gehängt werden dürfen, sondern in geprüften Tresoren aufbewahrt werden müssen.
Die am Freitag zur „Lieferung“ gehörenden Einhandmesser, Schlagstöcke, Schreckschusswaffen und Schwerter hatte die Polizei eingeliefert. Zwar ist der Besitz dieser Gegenstände (sofern diese keine Verbotsmerkmale aufweisen) für Personen ab 18 Jahren erlaubt. Sie dürfen aber nicht in der Öffentlichkeit oder dem Auto mitgeführt werden – das ist strafbar.
Auch Schreckschusspistolen dürfen in der Öffentlichkeit nicht ohne weiteres mitgeführt werden. Für das Mitführen von Schreckschusswaffen ist ein sogenannter kleiner Waffenschein erforderlich, der von der zuständigen Waffenbehörde ausgestellt sein muss. Lediglich zugelassene Pfeffersprays dürfen ohne weiteres und ohne Erlaubnis mitgeführt werden. Im Zweifel sollte beim Ordnungsamt (603 – 32 40) nachgefragt werden.

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