Autoknackerbande landete vor Gericht
Vor der 2. Großen Jugendkammer des Landgerichts Ellwangen standen in dieser Woche vier junge Männer im Alter zwischen 18 und 32 Jahren. Ihnen warf der Erste Staatsanwalt Jörg Böhmer vor, in wechselnder Besetzung auf Parkplätzen von Autohäusern in Aalen, Essingen, Schorndorf und Schwäbisch Gmünd in mehreren Fällen Pkw aufgebrochen und Navigationsgeräte, Airbags und Radios in großen Mengen gestohlen zu haben. Das brachte den jungen Männern den Vorwurf des schweren Bandendiebstahls ein.
Freitag, 04. Juli 2014
Rems-Zeitung, Redaktion
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Sie versuchten dann, das Diebesgut nach Osteuropa zu „exportieren“. In der Gegend von Schweinfurt jedoch hatte die Polizei bei einer Kontrolle ihres Fahrzeuges Erfolg und nahm drei der Männer, die im Auto saßen, in Gewahrsam, nachdem man im Kofferraum große Teile des Diebesguts gefunden hatte. In der Wohnung in Schwäbisch Gmünd konnte weiteres Diebesgut gefunden werden. Besonders der 32-Jährige wurde aufgrund der Ermittlungen als Kopf der Bande angesehen. Bis zum Beginn des Prozesses kamen sie in Untersuchungshaft.
Der Vorsitzende Richter Bernhard Fritsch legte am ersten Prozesstag am Mittwoch noch zusätzliche, wenige Stunden zuvor erhaltene Ermittlungsergebnisse vor, aus denen Beweise dafür hervorgingen, dass der älteste Täter, der als Kopf der Bande galt, Kontakte zu einem Mittelsmann in Litauen hatte.
Jugendkammer, Staatsanwalt und die vier Verteidiger berieten danach über ein evtl. zu erwartendes Strafmaß für den vermeintlichen Kopf der Bande bis zu über drei Jahren und für die anderen von rund zwei Jahren. Das jedoch nur, falls sie ihre Taten einräumen würden. Das taten sie. Dadurch konnte das Gericht auf eine längere Beweisaufnahme verzichten.
Daher brauchte die Jugendkammer anschließend auch nicht allzu lange zur Beratung, und auch die weiteren geplanten Verhandlungstage konnten entfallen. Der Hauptbeschuldigte bekam eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten und die anderen drei jeweils eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Für einen der Täter ist dies eine Jugendstrafe. Die unter zwei Jahren liegenden Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Gegen den Zeugen, der den Litauern in Schwäbisch Gmünd Unterkunft und Fahrzeug gewährt haben soll, wird es kein Verfahren geben. Er machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, wurde vor Gericht von Sprachschwierigkeiten geplagt und erklärte, ohnehin so gut wie überhaupt nichts gewusst zu haben.
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