Bürgerklage abgewiesen
Die Normenkontrollklagen zweier Alfdorfer Bürger gegen den Bebauungsplan für das Neubaugebiet „Rossäcker“ sind vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes Baden-Württemberg in Mannheim in vollem Umfang abgewiesen worden. Rechtsmittel gegen das Urteil sind nicht möglich.
Donnerstag, 26. Januar 2017
Rems-Zeitung, Redaktion
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Die Nähe zur Ethylen-Pipeline war eines der Argumente, das die beiden Kläger im Prozess gegen das Baugebiet „Rossäcker“ vorbrachten. Kritisiert wurde von den beiden Bürgern auch, dass dieses Wohngebiet im Widerspruch zum Natur– und Landschaftsschutz stehe. Die Gründe für die Ablehnung werden schriftlich nachgereicht. Was sagt Bürgermeister Segan zum Urteil? Am Freitag in der Rems-Zeitung.
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