Datenschutz-Grundverordnung: Wer nicht aufpasst, riskiert Bußgelder
Die DSGV ist kein neuer „Deutscher Sport– und Gesangsverein“, sondern die Abkürzung für die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGV). Was dahinter steckt, kann aber für Vereine – und erst recht für Firmen und Unternehmen – böse Folgen verbunden mit zum Teil horrenden Bußgeldern haben.
Sonntag, 18. Februar 2018
Nicole Beuther
32 Sekunden Lesedauer
Auch Vereine und Verbände unterliegen den Datenschutzbestimmungen, die mit Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 noch mehr Sorgfaltspflicht und vor allem Vorsicht im Umgang mit Daten fordern. Es ist nämlich zu erwarten und befürchten, dass sich mancher „Winkeladvokat“ damit ein ordentliches Zubrot verdienen will und vermutlich auch kann. In erster Linie Veröffentlichungen im Internet können zur Stolperfalle werden. Warum das so ist und weshalb man für Verstöße auch noch nach Jahren zur Rechenschaft gezogen werden kann, das steht am Montag in der Rems-Zeitung.
14 Tage kostenlos und unverbindlich testen?
Das RZ-Probeabo - digital oder klassisch mit Trägerzustellung
2471 Aufrufe
129 Wörter
2258 Tage 10 Stunden Online
Beitrag teilen
Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 2258 Tagen veröffentlicht.