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Trotz großer Prospektwerbung: Kein Feuerwerk

Große Einzelhandelsketten sorgen kurz vor Silvester für etwas Verwirrung. Sie bewerben den Kauf von Feuerwerkskörpern in ihren Prospekten. In diesem Jahr ist aber alles anders.

Montag, 28. Dezember 2020
Gerold Bauer
27 Sekunden Lesedauer

Die Bundesregierung hat am 13. Dezember ein generelles Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper erlassen. Der Grund: Da die Aktionen der Discounter mit einem großen zeitlichen Vorlauf geplant werden, wurden die entsprechenden Angebote in den Werbemitteln zum Teil bereits vorher gedruckt. Es ist also trotz der Werbung, die in diesen Tagen in die Briefkästen gesteckt wurde, doch nichts mit Böllern zum Jahreswechsel.

Welche Ausnahmen es für Restbestände aus dem Vorjahr gibt und in welchem Rahmen an Silvester gefeiert werden darf, steht am 29. Dezember in der Rems-​Zeitung!

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