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Neue Corona-​Verordnung: Landratsamt hebt Allgemeinverfügung auf

Das Landratsamt hebt ab Donnerstag, 25. November, die Allgemeinverfügung vom vergangenen Sonntag auf. Die Regeln der seit 24. November geltenden Corona-​Verordnung des Landes ersetzen die Verfügung.

Mittwoch, 24. November 2021
Thorsten Vaas
37 Sekunden Lesedauer

Das Landratsamt macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Aufhebung der Allgemeinverfügung vom vergangenen Sonntag nicht bedeutet, dass damit die verschärften Maßnahmen für nicht Immunisierte aufgehoben sind. Vielmehr tritt lediglich die neue Fassung der Corona-​Verordnung des Landes an Stelle der Verfügung des Kreises als Rechtsgrundlage für die Beschränkungen. Zudem hat das Gesundheitsamt am Mittwoch amtlich festgestellt, dass die 7-​Tage-​Inzidenz über 500 liegt – damit treten die Alarmstufe II und im Wesentlichen die gleichen Beschränkungen für nicht Immunisierte in Kraft, die der Kreis auf Weisung des Sozialministeriums bereits vorab verfügt hatte.

Welche Maßnahmen in der Alarmstufe II für den Ostalbkreis wegen Inzidenz über 500 gelten, ist in der Übersichtstabelle des Landes ersichtlich.

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