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Neue Corona-​Verordnung: Schärfere Maßnahmen ab 4. Dezember

Wie nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 2. Dezember zu erwarten war, wird in Baden-​Württemberg ab Samstag, 4. Dezember, eine neue Corona-​Verordnung in Kraft treten. Das Land will dabei angesichts der hohen Infektionszahlen allerdings in manchen Punkten über den bundesweiten Konsens hinaus gehen. Zum Beispiel wird die Gastronomie von geimpften und genesenen Gästen zusätzlich einen negativen Corona-​Test verlangen müssen — es sei denn, jemand hat bereits die Booster-​Impfung erhalten. Auf Plätzen, wo sich viele Menschen treffen, gilt ein Alkoholverbot — also auch für Glühweinstände. Verboten wird auch das Feuerwerk an Silvester.

Freitag, 03. Dezember 2021
Gerold Bauer
4 Minuten Lesedauer

Und wird die Umsetzung der bundesweiten Regelungen in Baden-​Württemberg laut offizieller Verlautbarung des Landes aussehen:

Die Infektionslage in Baden-​Württemberg ist weiter kritisch. Daher verschärft Baden-​Württemberg nach dem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern die Corona-​Maßnahmen erneut. Dafür wird die 2G und 2G+ Regelungen in vielen Bereichen ausgeweitet. Die neue Verordnung wird am 3. Dezember 2021 im Umlaufverfahren beschlossen und tritt am 4. Dezember in Kraft. Das Land nutzt damit explizit jene Spielräume, die der Beschluss für besonders stark betroffene Regionen vorgibt.

Das betrifft insbesondere zwei Bereiche: Sport-​, Kultur– und vergleichbare Großveranstaltungen werden stärker eingeschränkt. In der Alarmstufe II sind höchstens 50 Prozent der zugelassenen Kapazität zulässig und es gilt grundsätzlich eine Personenobergrenze von 750 Besucherinnen und Besuchern. Im Profifußball bedeutet das faktisch, dass es Geisterspiele gibt. Für die Gastronomie gilt generell die 2GPlus-​Regel. Das gilt auch für Hotelgastronomie und für den Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient.

Mit der neuen Corona-​Verordnung entfällt in Baden-​Württemberg bei der 2G-​plus-​Regelung allerdings die Testpflicht für Geboosterte – also für alle Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung gegen Corona erhalten haben. Das teilte der Amtschef des Sozial– und Gesundheitsministeriums, Professor Uwe Lahl, am Freitag mit: „Personen, die bereits geboostert sind, müssen überall dort, wo die 2G-​plus-​Regel gilt, keinen aktuellen negativen Corona-​Test mehr vorlegen – also zum Beispiel in Gaststätten, im Zoo oder bei Freizeit– und Kulturveranstaltungen.“ Damit wolle man den hohen Schutz vor Infektionen berücksichtigen, den Menschen nach drei Impfungen hätten.

Die neuen Regelungen in der Alarmstufe II im Einzelnen:

Weihnachtsmärkte sowie Stadt– und Volksfesten werden untersagt. Bei Veranstaltungen wie, Theater-​, Opern– und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-​, Betriebs-​, Vereins– sowie Sportveranstaltungen sind nur noch 50 Prozent der Auslastung erlaubt. Jedoch sind nicht mehr als 750 Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen.

Diskotheken und Clubs und Einrichtungen, die clubähnlich betrieben werden müssen schließen.

Für Kultur– und Freizeiteinrichtungen wie Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archive, Bibliotheken, Messen, Ausstellungen und Kongresse, Sportstätten, Bäder und Badeseen mit kontrolliertem Zugang, Saunen und ähnlichen Einrichtungen, Fluss– und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bus-​, Bahn– und Seilbahnverkehren, Ski– und Sessellifte, Freizeitparks, zoologischen und botanischen Gärten, Hochseilgärten und ähnlichen Einrichtungen gilt 2G+. In Bibliotheken und Archiven können Medien ohne Einschränkung abgeholt und zurückgebracht werden.

Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt generell 2G.

In der Gastronomie gilt 2G+. Das gilt auch für die Hotelgastronomie und externe Besucherinnen und Besucher von Mensen, Cafeterien und Kantinen. Der Außer-​Haus-​Verkauf ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
Alkoholverkaufs– und Konsumverbot an Verkehrs– und Begegnungsflächen in Innenstädten und sonstigen öffentlichen Plätzen, auf denen sich viele Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten. Die genauen Orte werden von den Städten und Gemeinden festgelegt. An diesen Plätzen darf auch kein Feuerwerk gezündet werden.

Die strengen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte von einem Haushalt plus maximal einer weiteren Person bleiben bestehen. Gemäß dem Beschluss von Bund und Ländern soll zudem eine Teilnehmergrenze für geimpfte und genesene Personen bei privaten Feiern und Zusammenkünften von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich eingeführt werden. Bevor eine solche in Baden-​Württemberg eingeführt werden kann, muss der Bund jedoch noch die Voraussetzungen schaffen.

In Hotspot-​Landkreisen mit einer 7-​Tage-​Inzidenz von mehr als 500 gelten weiter nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte.


Dringender Appell des Ministerpräsidenten:

Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte die Dringlichkeit der Maßnahmen: „Wir sind mitten drin in der vierten Welle, die angetrieben wird von einem hochaggressiven, wandlungsfähigen Virus. Wir müssen zu drastischen Mitteln greifen, um diese Welle zu stoppen. Das schmerzt, aber es ist notwendig. Die Lage auf den Intensivstationen ist dramatisch, wir müssen das System entlasten und die Ansteckungskurve so weit wie möglich abflachen. Deshalb kommt es mehr denn je darauf an, dass wir unsere Kontakte so weit wie möglich begrenzen und die Sicherheitszäune nochmals verstärken. Das gilt in kontaktintensiven Bereichen eben auch für Geimpfte und Genesene, weil auch sie – wenn auch in geringerem Ausmaß – Teil der vierten Welle sind.“

Ministerpräsident Kretschmann fügte an: „Die Maßnahmen, die wir einführen müssen, bedeuten für zahlreiche Betriebe eine sehr große Härte. Das ist der Landesregierung bewusst. Wir sind mit der Bundesregierung im Gespräch darüber, wie die Wirtschaftshilfen so ausgestaltet werden können, damit die Folgen wirkungsvoll abgefedert werden. Wir setzen uns dabei gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Antragsvoraussetzungen und Förderkonditionen im Sinne unserer Unternehmen in den Programmen optimal ausgestaltet werden. So drängen wir unter anderem darauf, dass der Bund jetzt schnellstmöglich klarstellt, dass den Unternehmen, die aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ihren Geschäftsbetrieb einschränken oder einstellen müs-​sen, auch ein möglichst unkomplizierter Zugang zu den Hilfen gewährt wird, auch wenn keine Schließung ausdrücklich angeordnet wurde.“

Weiterhin sei die Impflücke zu groß. „Es gibt nur ein Mittel, dass uns dauerhaft den Weg aus Pandemie weist und mit dem wir diesen Teufelskreis aus Lockerungen und Schließungen verlassen können. Und diese Mittel lautet: Impfen, Impfen und nochmal Impfen. Mit aller Kraft. Und allen Kräften, die helfen können“, machte Kretschmann deutlich.

Deshalb sei wichtig, dass der Bund die Bemühungen der Länder beim Impfen nochmals stärker unterstützen will. Dazu gehöre wie zugesagt eine verlässliche Impfstofflieferung und die Ankündigung, dass der Kreis derjenigen, die Impfungen durchführen dürfen, deutlich ausgeweitet werden solle. Beim Thema Impfpflicht werde vom Bund neben den bereits geforderten einrichtungsbezogenen Impfpflichten auch eine zeitnahe Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht vorbereitet. „Es freut mich, dass hier Bewegung reinkommt. Das ist ein ganz wichtiges Signal“, so Kretschmann.

Kretschmann begrüßte darüber hinaus, dass Nachbesserungen beim Infektionsschutzgesetz zugesagt wurden. „Ich bitte den Bund nun zügig die Weichen für eine dauerhafte und rechtssichere Lösung zu stellen, die den Ländern die notwendigen Handlungsspielräume gibt. Dazu hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Grundlage bereitet. Wir nutzen das Instrumentarium, das uns zur Verfügung steht, aber das reicht nicht.“

Quelle: www​.baden​-wuert​tem​berg​.de

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