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Silvester: Was darf man beim Jahreswechsel und was nicht?

Zum zweiten Mal in Folge durfte für den Jahreswechsel kein richtiges Feuerwerk verkauft werden. Auch Menschenansammlung sind nur in beschränktem Umfang möglich und sollten im Hinblick auf den Infektionsschutz auch auf freiwilliger Basis möglichst vermieden werden.

Freitag, 31. Dezember 2021
Gerold Bauer
56 Sekunden Lesedauer

Eigentlich kennen wir es ja völlig anders. Spätestens am Vormittag des 31. Dezember drängen sich die Kunden an den Wühlkörben in den Supermärkten und bei den Discountern, um ihre Einkaufswagen schwer mit explosivem Material zu beladen: Klassische Böller in allen Größen und Tonlagen, Raketen für einen bunten Lichterzauber am Himmel und – seit Jahren immer beliebter – ganze Feuerwerksbatterien, die so konzipiert sind, dass sie den Effekten eines professionellen Feuerwerks bereits sehr nahe kommen.
Und dieses Jahr? Nichts davon zu sehen in den Geschäften, denn richtige „Kracher“ durften vom Einzelhandel genau wie vor einem Jahr gar nicht verkauft werden. Nur Kleinfeuerwerk wie Knallerbsen, kleine Tischfontänen oder –vulkane sowie Handfontänen, kleine Bodenwirbel und Wunderkerzen sind erlaubt. Welche Regeln der Kontaktbeschränkung aufgrund der Pandemie aktuell gelten, finden Sie hier: Aktuelle Corona-​Regeln in Baden-​Württemberg

Die Rems-​Zeitung hat sich in Geschäften umgesehen, was es an „Feuerwerk light“ dort zu kaufen gab sowie bei der Polizei und der Stadt nachgefragt, wie es in Sachen Kontrollen an Silvester und am frühen Neujahrsmorgen gehandhabt wird — nachzulesen am 31. Dezember in der Rems-​Zeitung (erhältlich natürlich auch online im ikiosk)

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