Corona: Schüler können sich vor Weihnachten selbst in Quarantäne begeben
Schüler und Schülerinnen können sich in Baden-Württemberg vor den Weihnachtsferien für mehrere Tage in eine selbstgewählte Quarantäne begeben. Was soll damit erreicht werden? Und welche Regeln gelten?
Mittwoch, 08. Dezember 2021
Thorsten Vaas
59 Sekunden Lesedauer
Für die Beurlaubung gelten folgende Regelungen:
# Der Beurlaubungswunsch wird von den Erziehungsberechtigten /von der volljährigen Schülerin oder Schüler schriftlich angezeigt.
# Die Schule muss die Beurlaubung nicht ausdrücklich verfügen, sie soll der Schülerin oder dem Schüler aber für die Zeit der Beurlaubung Arbeitsaufträge erteilen und, soweit erforderlich, entsprechende Materialien (analog oder digital) zur Verfügung stellen.
# Die Beurlaubung ist mit der Auflage verbunden, dass die Schülerin oder der Schüler die von der Schule erteilten Arbeitsaufträge im Beurlaubungszeitraum erledigt.
# Die Beurlaubung muss für den vollständigen Zeitraum in Anspruch genommen werden, ein Einstieg in die Beurlaubung nach dem 20. Dezember ist nicht möglich.
# Die Schülerinnen und Schüler gelten, auch im Falle schriftlicher Leistungsfeststellungen, in dem Beurlaubungszeitraum als entschuldigt. Lehrer entscheiden wie bei Krankheit darüber, ob eine entsprechende Arbeit nachträglich anzufertigen ist.
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