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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Kommentar: Ein Verbot der „Spaziergänge“ wäre angemessen

Am Montagabend waren rund 500 „Spaziergänger“ in der Schwäbisch Gmünder Innenstadt unterwegs. Masken wurden nicht getragen, Abstände oft nicht eingehalten, Anzeigen gab es trotzdem nicht. Warum man sich auch in einer Demokratie an Regeln und geltendes Recht halten muss — ein Kommentar.

Mittwoch, 05. Januar 2022
Alexander Gässler
1 Minute 4 Sekunden Lesedauer

Was wollen die „Spaziergänger“? Sie sagen es nicht. Sie zeigen keine Schilder und rufen keine Parolen. Denn dann wäre der „Spaziergang“ ruckzuck eine politische Kundgebung und die Teilnehmer müssten sich an Auflagen halten. So umgehen die „Spaziergänger“ die Vorschriften des Versammlungsrechts – und der Rechtsstaat scheint machtlos. Manche würden vielleicht sagen: Der Staat ist wieder zu lax.
Also: Was wollen die „Spaziergänger“? Die meisten wollen sicherlich, dass die Pandemie endet. Das will auch die schweigende Mehrheit. All diejenigen, die sich deshalb impfen lassen, Maske tragen und kopfschüttelnd ertragen, dass eine Minderheit immer montags „spazieren“ geht, weil sie alle Corona-​Schutzmaßnahmen ablehnt und sich in ihrer Blase gerne dem demokratischen Diskurs entzieht. Was die „Spaziergänger“ noch wollen? Sicher will ein gewisser, renitenter Teil auch provozieren und die Grenzen ausloten. Bislang haben Polizei und Behörden fünfe gerade sein lassen. Doch mit jedem „Spaziergang“ wächst der Druck. Auch in Gmünd. Was tun?
Niemand kann wollen, dass die Polizei mit Schlagstock und Tränengas vorgeht. Angemessen wäre es aber, wenn die Stadt die „Spaziergänge“ wenigstens verbietet. Andere Städte tun das auch. Und wenn sich „Spaziergänger“ wie in Backnang nicht an das Verbot halten, wissen sie wenigstens, dass sie eine Anzeige riskieren. Außerdem: Demonstriert werden darf ja trotzdem. Nur halt mit Anmeldung. So wie es sich in einem Rechtsstaat gehört.

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