Was im Treppenhaus stehen darf
Foto: Rainer Sturm /pixelio.de
Kinderwagen, Schuhe und Co. sind nicht in allen Mietshäusern erlaubt. Das sagt die Rechtssprechung.
Montag, 17. Oktober 2022
Thorsten Vaas
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Schuhe: Vor der Wohnungstür dürfen bei schlechtem Wetter vorübergehend Schuhe abgestellt werden (OLG Hamm, AZ: 15 W 169/88). Und das Bayerische Oberlandesgericht hat geurteilt (AZ: 2z BR 9/93), dass Schirmständer dem ordnungsgemäßen Gebrauch von Gemeinschaftseigentum entsprechen. Ähnlich entschied das Amtsgericht Herne (AZ: 20 C 67/13) im Fall eines schmalen Schuhschranks im Treppenhaus. Größe Schuhansammlungen, Schuhschränke oder Regale sind jedoch nicht zumutbar, entschied das Oberlandesgericht München (AZ: 34 Wx160/05 ).
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