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Nachrichten Ostalb

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Wie sehen es die Kliniken Ostalb?

Die Impfpflicht im Gesundheitswesen tritt an diesem Mittwoch in Kraft. Für die Kliniken Ostalb könnte das erhebliche Folgen haben. Droht den Bürgerinnen und Bürgern im Ostalbkreis nun ein Versorgungsengpass?

Mittwoch, 16. März 2022
Thorsten Vaas
48 Sekunden Lesedauer

Das Gesundheitsamt, die Kliniken Ostalb und die Landkreisverwaltung stehen ab Mittwoch vor einem Problem. Von den derzeit 3285 Beschäftigten an den drei Klinik-​Standorten sind etwa zehn Prozent und damit über 300 Mitarbeiter direkt von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen. Ob sie weiter in ihrem Job arbeiten dürfen, entscheidet letztlich das Gesundheitsamt. Dorthin müssen Arbeitgeber aus dem Gesundheitswesen Beschäftigte melden, die weder geimpft, noch genesen sind. Wie viele das im gesamten Gesundheitswesen sind, weiß man zum Start jedoch nicht. „Das Sozialministerium Baden-​Württemberg hat den Einrichtungen/​Unternehmen eine Frist von 14 Tagen zur Antragstellung eingeräumt“, schreibt Susanne Dietterle, Sprecherin der Kreisverwaltung auf Nachfrage der Rems-​Zeitung.

Wie steht es um die Versorgungssicherheit? Darum geht es am Mittwoch in der Rems-​Zeitung — auch erhältlich im iKiosk. Alle Fragen und Antworten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen finden Sie unter Impfprävention im Bereich einrichtungsbezogener Tätigkeiten. Mehr dazu lesen Sie auch unter Fragen und Antworten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Hier finden Sie Impftmöglichkeiten im Ostalbkreis.

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