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Nachrichten Essingen

Keine illegale Schule in Essingen

Freilerner-​Schule oder Kinderbetreuung in Essingen? Damit hat sich in den vergangenen Wochen das Schulamt Göppingen beschäftigt. Nun hat das Regierungspräsidium das Ergebnis der Überprüfung bekannt gegeben.

Montag, 04. April 2022
Thorsten Vaas
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Nach Berichten über eine illegale Freilerner-​Schule bei Essingen nahm das Regierungspräsidium Stuttgart den ehemaligen Bauernhof im Ortsteil Hermannsfeld unter die Lupe. Das Ergebnis: Es gebe keine Hinweise auf nicht genehmigten Unterricht, berichtet die Deutsche Presseagentur. Auch das Schulamt Göppingen sah „keine Anhaltspunkte für eine nicht genehmigte Schule oder Unterricht“, sagt Amtsleiter Jörg Hofrichter im Gespräch mit der Rems-​Zeitung. Alles, was man dort sehen könne, zeige, „dass keine Schule entstanden ist“. Das Schulamt prüfte im Zusammenhang mit dem Projekt auch, ob Schulkinder unerlaubt dem Schulunterricht ferngeblieben sind. Das Projekt mache eher den Anschein einer Kinderbetreuung an einigen wenigen Wochentagen, sagte Hofrichter im Februar.

Hintergrund: Freilerner und Schulpflicht
Als Freilerner werden Eltern und Kinder bezeichnet, die das staatliche Schulsystem ablehnen. Statt zur Schule zu gehen, werden Kinder zu Hause unterrichtet — was allerdings nicht mit Homeschooling verwechselt werden darf. Beim Homeschooling, das seit der Pandemie in Deutschland bekannt wurde, orientieren sich Lerninhalte am Lehrplan. Bei Freilernern dagegen gibt es weder einen Lehrplan, noch feste Unterrichtsstunden. In Deutschland besteht dagegen für alle Kinder und Jugendlichen Schulpflicht. Mindestens neun Jahre lang müssen Kinder diese allgemeinen Schulen besuchen. Schulpflichtig sind Kinder und Jugendliche grundsätzlich, bis sie 18 Jahre alt sind. Erziehungsberechtigte sind dafür verantwortlich, dass Schulpflicht erfüllt wird. „Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann die zuständige obere Schulaufsichtsbehörde ein Zwangsgeld festsetzen“, heißt es bei Service-​BW online.

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