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Getötetes Kind: Gutachter hält Angeklagten für schuldfähig

Foto: asu

Beim sechsten Prozesstag am Ellwanger Landgericht um den zu Tode gequälten Zweijährigen aus Aufhausen ist das psychiatrische Gutachten im Mittelpunkt gestanden. Außerdem sagten Mitarbeiterinnen des Jugendamts aus.

Samstag, 14. Mai 2022
Alexander Gässler
39 Sekunden Lesedauer

Hinsichtlich der Schuldfähigkeit des Angeklagten gebe es keine Hinweise auf seelische Störungen oder Bewusstseinsstörungen, sagte Dr. Thomas Heinrich. Unstrittig sei der schädliche Gebrauch von Alkohol und Stimulanzien. Aber: Ein Persönlichkeitswandel, ausgelöst durch Drogenkonsum, liege aber nicht vor. Wie stark berauscht der Beschuldigte am Tattag gewesen ist, konnte der Gutachter nicht feststellen.

Was im Vorstrafenregister des Angeklagten steht und was eine Sozialarbeiterin über die Familie sagt, lesen Sie am Samstag in der Rems-​Zeitung.

Der Prozess im Fall des getöteteten Zweijährigen aus Aufhausen hat begonnen.

Das Kind wurde immer wieder misshandelt.

Die Mutter verweigert die Aussage

So belasten Zeugen den Angeklagten.

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