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Wissen: Darf der Vermieter die Raumtemperatur absenken?

Foto: Pixabay

Die Kosten für Heizung und Warmwasser steigen. Vermieter überlegen, wie sie die Mehrkosten frühzeitig an die Mieter weitergeben können. Doch ohne Einverständnis der Mieter geht vieles nicht. Die Rems-​Zeitung hat die wichtigsten Fragen und Antworten parat.

Freitag, 30. September 2022
Benjamin Richter
56 Sekunden Lesedauer

Die Energiepreise sind rapide gestiegen; Mieter oder Hausbesitzer müssen sich auf hohe Nachzahlungen für ihre Energie einstellen. Auch manche Vermieter haben schon reagiert, um bei Warmwasser oder Heizung den Verbrauch zu senken – oder wollen die Nebenkostenvorauszahlung außerplanmäßig erhöhen. Was ist Vermietern in Zeiten steigender Energiekosten erlaubt – und wogegen sollten Mieter sich zur Wehr setzen? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Dürfen Vermieter die Vorauszahlungen erhöhen?

Wegen der steigenden Energiekosten kann die nächste Nebenkostenabrechnung für viele Mieter zur bösen Überraschung werden. Es kommt aber auch vor, dass Vermieter jetzt schon die monatliche Abschlagszahlung erhöhen wollen. „Wer am Anfang des Monats auf seinem Konto eine höhere Abbuchung für die Miete entdeckt, muss das nicht hinnehmen“, betont Michaela Rassat, Juristin der Ergo Rechtsschutz Leistungs-​GmbH. „Vermieter dürfen die monatlichen Abschlagszahlungen nicht einfach beliebig anpassen.“ Eine Erhöhung ist nur auf Grundlage der jährlichen Nebenkostenabrechnung erlaubt. Weist sie eine saftige Nachzahlung aus, können Vermieter die Abschlagszahlungen aufstocken.

Ob Einschränkungen der Warmwasserversorgung erlaubt sind und ob Vermieter von sich aus die Raumtemperatur absenken dürfen, lesen Sie am Freitag in der Rems-​Zeitung. Die komplette Ausgabe gibt es online auch im iKiosk.

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