Wissen: Darf der Vermieter die Raumtemperatur absenken?
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Die Kosten für Heizung und Warmwasser steigen. Vermieter überlegen, wie sie die Mehrkosten frühzeitig an die Mieter weitergeben können. Doch ohne Einverständnis der Mieter geht vieles nicht. Die Rems-Zeitung hat die wichtigsten Fragen und Antworten parat.
Freitag, 30. September 2022
Benjamin Richter
56 Sekunden Lesedauer
Dürfen Vermieter die Vorauszahlungen erhöhen?
Wegen der steigenden Energiekosten kann die nächste Nebenkostenabrechnung für viele Mieter zur bösen Überraschung werden. Es kommt aber auch vor, dass Vermieter jetzt schon die monatliche Abschlagszahlung erhöhen wollen. „Wer am Anfang des Monats auf seinem Konto eine höhere Abbuchung für die Miete entdeckt, muss das nicht hinnehmen“, betont Michaela Rassat, Juristin der Ergo Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Vermieter dürfen die monatlichen Abschlagszahlungen nicht einfach beliebig anpassen.“ Eine Erhöhung ist nur auf Grundlage der jährlichen Nebenkostenabrechnung erlaubt. Weist sie eine saftige Nachzahlung aus, können Vermieter die Abschlagszahlungen aufstocken.
Ob Einschränkungen der Warmwasserversorgung erlaubt sind und ob Vermieter von sich aus die Raumtemperatur absenken dürfen, lesen Sie am Freitag in der Rems-Zeitung. Die komplette Ausgabe gibt es online auch im iKiosk.
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