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Ostalbkreis-​Kommunen sparen gemeinsam Energie

Foto: Thorben Wengert /​pix​e​lio​.de

Gas ist knapp, Energiepreise massiv gestiegen. Städte und Gemeinden im Ostalbkreis haben sich deshalb auf ein einheitliche Energiesparmaßnahmen verständigt. Das ist geplant.

Mittwoch, 07. September 2022
Thorsten Vaas
1 Minute 39 Sekunden Lesedauer

Bis zum 28. Februar 2023 gilt die Energieeinsparverordnung des Bundes, die Regelungen für öffentliche Einrichtungen, die Wirtschaft und den privaten Bereich beinhalten. Nun haben die Städte und Gemeinden im Kreis eine gemeinsame Linie vereinbart. Für Landrat Joachim Bläse komme es in dieser Situation jedoch nicht nur auf Kommunen, sondern auf jeden Einzelnen an. In einer Pressemitteilung appelliert er an alle Haushalte, den Verbrauch zu senken, um möglichst viel Gas und Strom einzusparen. Gerade bei der Heizenergie liege ein großes Sparpotenzial. Da Gas auch für die Stromerzeugung verwendet wird, sollte auch der Verbrauch von Strom soweit als möglich reduziert werden. Eines ist für ihn klar: „Nur durch deutliche Einsparungen wird es uns gelingen, ohne Gasmangellage über den Winter zu kommen.“ Im Falle einer Gasmangellage tritt die Notfallstufe des Notfallplans Gas in Kraft. Dann übernimmt die Bundesnetzagentur die Rolle des sogenannten Bundeslastverteilers und teilt knappe Gasmengen zu. Seit Juni gilt in Deutschland die Alarmstufe des dreistufigen Notfallplans aus Frühwarn-​, Alarm– und Notfallstufe. „Die Gasversorgung in Deutschland ist im Moment aber stabil“, die Versorgungssicherheit sei derzeit weiter gewährleistet, hieß es am Mittwoch bei der Bundesnetzagentur. Die Lage sei jedoch angespannt, eine weitere Verschlechterung der Situation könne nicht ausgeschlossen werden. Energieeinsparung habe deshalb oberste Priorität, weshalb die Ostalbkreis-​Kommunen Einsparmaßnahmen abgestimmt haben. Das gilt ab sofort:

• In allen Schulen sowie Verwaltungsräumen gelten 20 Grad Celsius, außer in den Technikräumen der weiterführenden Schulen 19 Grad.
• In allen Pausen-​, Bereitschafts– und Sanitärräumen gelten 21 Grad.
• Sporthallen mit Schulsport sollen auf 19 Grad, beheizt werden. Bei alle anderen Hallen, in denen kein Schulsport stattfindet, bleibt es – sofern möglich – bei 15 Grad.
• Duschen bleiben geöffnet, zur Vermeidung einer Keimentwicklung wird das Wasser am Ausgang des Speichers auf 60 Grad Celsius erhitzt, beziehungsweise 55 Grad in der gesamten Trinkwasser-​Installation.
• Die Höchsttemperatur in öffentlichen Sport-​, Turn– und Veranstaltungshallen soll 15 Grad betragen und sofern technisch möglich, soll das Warmwasser abgestellt werden. Einzelveranstaltungen sind hiervon zunächst ausgenommen.
• Beschränkung beim Betrieb von Hallen– und Schwimmbädern: Die Wassertemperatur wird, wo möglich, abgesenkt, es wird empfohlen Saunen und Spaßbecken zu schließen.
• Sensibilisierung von Personal und der Bevölkerung.
• Förderung der Bildung von Fahrgemeinschaften: Der Ostalbkreis ist an das Pendla-​Netzwerk angeschlossen — eine Online-​Mitfahrzentrale zur Bildung von Fahrgemeinschaften.

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