Erste Fälle von Geflügelpest in Baden-Württemberg
Foto: Martin Schemm/pixelio.de
Das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz hatte darum eine Allgemeinverfügung zur Anwendung von Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen erlassen. Was bedeutet das nun für Kleintierzüchter im Ostalbkreis?
Freitag, 20. Januar 2023
Sarah Fleischer
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Die Maßnahmen sollen den Schutz der Hausgeflügelbestände ermöglichen – auch in Kleintierzuchtvereinen.
„Momentan berät der Landesverband der Kleintierzüchter darüber, ob und wie wir diese Maßnahmen in den Vereinen umsetzen können“, sagt Elser.
Was Geflügelbesitzer jetzt beachten müssen, lesen Sie am Samstag in der Rems-Zeitung.
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