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Nachrichten Ostalb

Erste Fälle von Geflügelpest in Baden-​Württemberg

Foto: Martin Schemm/pixelio.de

Das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz hatte darum eine Allgemeinverfügung zur Anwendung von Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen erlassen. Was bedeutet das nun für Kleintierzüchter im Ostalbkreis?

Freitag, 20. Januar 2023
Sarah Fleischer
27 Sekunden Lesedauer

Ab Samstag, 21. Januar gelten für Geflügelhalter landesweit Sicherheitsmaßnahmen, nachdem im Landkreis Tübingen am 5. Januar 2023 der Ausbruch der Aviären Influenza, also der Geflügelpest, bei Schwänen erstmals im Jahr 2023 in Baden-​Württemberg festgestellt wurde.
Die Maßnahmen sollen den Schutz der Hausgeflügelbestände ermöglichen – auch in Kleintierzuchtvereinen.
„Momentan berät der Landesverband der Kleintierzüchter darüber, ob und wie wir diese Maßnahmen in den Vereinen umsetzen können“, sagt Elser.

Was Geflügelbesitzer jetzt beachten müssen, lesen Sie am Samstag in der Rems-​Zeitung.

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Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 461 Tagen veröffentlicht.


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