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Drachensteigen: … wenn wichtige Vorsichtsmaßnahmen und Regeln außer acht gelassen werden /​Stromversorger geben dazu Hinweise

Auf den Stoppelfeldern der Ostalb sieht man wieder Groß und Klein, wie sie nach alter Tradition die kräftigen Herbstwinde nutzen, um einen Drachen steigen zu lassen. Allerdings ist dabei auch Vorsicht geboten — darauf machen die Stromversorgungsunternehmen aus aktuellem Anlass nun wieder aufmerksam.

Dienstag, 05. Oktober 2010
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 43 Sekunden Lesedauer

OSTALBKREIS (pm). Seit über 3000 Jahren lassen die Menschen schon Drachen steigen. Nicht nur zum Vergnügen – die leichten Fluggeräte wurden zu militärischen Zwecken ebenso eingesetzt wie zum Brückenbau. Zu den berühmtesten Drachenlenkern zählte übrigens der Erfinder und spätere US-​Präsident Benjamin Franklin, der im Jahre 1752 mit seinem Gewitter-​Experiment nachwies, dass Blitze elektrische Materie sind. Dies zeigt aber auch, dass beim Drachensteigen damals wie heute besondere Vorsicht geboten ist. Wer allerdings die folgenden Tipps beachtet, erlebt keine bösen Überraschungen.
Die EnBW Regional AG rät dringend, niemals bei einem sich anbahnendem Gewitter einen Drachen steigen zu lassen. Der Flugkörper könnte wie ein Blitzableiter wirken. Die Schnur würde wie ein Kabel die gewaltige Energie in den Körper des leiten — mit verheerenden Folgen!
Außerdem muss der Startplatz oder das Flugfeld mindestens 600 Meter von elektrischen Freileitungen entfernt sein. Dasselbe gilt auch für Bahnlinien, da diese in aller Regel elektrifiziert sind. Aber auch von Straßen und Gehwegen sollte ausreichend Abstand gehalten werden, um Fußgänger und Autofahrer nicht zu erschrecken oder zu gefährden. Die Steigleine eines Drachens darf in Deutschland nicht länger als 100 Meter sein (nicht Flughöhe!) und keine Metallfäden enthalten.
Im Umkreis von Flugplätzen sind Drachen sogar gänzlich verboten. Zirka fünf Kilometer Abstand mindestens müssen sein. Dies gilt auch für Einflugschneisen zu Flugplätzen. Besonders zu beachten sind Landeplätze von Hubschraubern, zum Beispiel in der Nähe von Krankenhäusern. Das Fliegen in Natur– und Vogelschutzgebieten ist außerdem untersagt. Auch außerhalb von Schutzgebieten heißt es: Rücksicht nehmen. Bei Pferden, Schafen und anderen Herdentieren können Drachen Panik auslösen.
In Baden-​Württemberg, innerhalb des Stromnetzes der EnBW Regional AG, kommt es pro Jahr zu etwa 50 Störungen, die durch Drachen in Freileitungen verursacht werden. In einem solchen Fall gilt: Niemals die Drachenleine berühren, die über einer Stromleitung hängt — sofort Hände weg von der Leine! Keine Bergungsversuche unternehmen; man begibt sich sonst in Lebensgefahr! Auch hochmoderne Leinen können aufgrund der Luftfeuchtigkeit den Strom leiten. Auf keinen Fall dürfen Kinder oder Eltern versuchen, den Drachen selbst herunterzuholen. Sie sollten unbedingt über die kostenlose Stromstörungs-​Hotline (0800 3629 477) die EnBW verständigen. Notfalls Polizei (110) oder Feuerwehr (112) anrufen. Zum Entfernen des Drachens muss die Leitung kurz abgeschaltet werden. Übrigens: Nicht nur beim Drachensteigen ist Vorsicht geboten. Natürlich dürfen generell keine Fremdkörper inelektrische Freileitungen gelangen.

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