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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

SERIE: Rund um Verkehr und Führerschein /​Regeln für das Befahren eines Kreisverkehrs

Der Kreisverkehr ist die moderne Form der Verkehrsknotengestaltung. Wo es aus Platzgründen möglich ist und die finanzielle Lage der zuständigen Kommune es zulässt, ersetzen Kreisverkehre herkömmliche Kreuzungen und Einmündungen.

Mittwoch, 12. Januar 2011
Rems-Zeitung, Redaktion
2 Minuten 43 Sekunden Lesedauer

OSTALBKREIS. Trotzdem wissen viele Verkehrsteilnehmer immer noch nicht, wie das richtige Verhalten bei der Benutzung des Kreisverkehres funktioniert.
Es gibt mittlerweile einen richtigen Kreisverkehr-​Boom. Kreisverkehre in allen Größenordnungen schießen landauf und landab aus dem Boden. Fast zu allen Kreisverkehren gehört die künstlerische Gestaltung in der Mitte des Kreisels, nur besonders kleine Kreisverkehre und Kreisel, die in einer Schwerlaststrecke liegen, werden nicht verziert. Als Vorteile von Kreisverkehren gilt die höhere Verkehrssicherheit. Dies wird durch die normalerweise niedrigere Durchfahrtsgeschwindigkeit erreicht, aber auch durch die Klarheit der Verkehrsbeziehung (im Kreisverkehr kommen die anderen immer von links).
Die Fachleute sagen dazu, dass die Konfliktpunkte geringer sind als an einer Kreuzung. Zudem kann ein Kreisverkehr mehr Verkehrsaufkommen bewältigen als eine ampelgeregelte Kreuzung.
Eigentlich sollte man denken, dass es allein auf Grund der Vielzahl dieser Anlagen jedem Verkehrsteilnehmer klar sein müsste, wie man sich zu verhalten hat. Leider stimmt dies nicht.
In der Geschichte des Kreisverkehrs hat es eine Zäsur gegeben. Die erste Vorfahrtsregelung war rechts vor links. Diese Regelung hatte im europäischen Ausland lange Bestand, hat aber dazu geführt, dass die Kreisverkehre nicht leistungsfähig waren. In Deutschland regelt die StVO das Verhalten im Straßenverkehr. Der Kreisverkehr wird in § 8 (1a) StVO behandelt:
Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.
Diese Vorschrift sagt aus, dass bei einem Standardkreisverkehr die Fahrzeuge Vorfahrt haben, die sich im Kreisverkehr befinden. Die Fahrzeuge, die in den Kreisverkehr einfahren wollen, sind wartepflichtig. Bei der Einfahrt in einen Kreisverkehrs ist das Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers VERBOTEN! So soll sichergestellt werden, dass ein rechts blinkendes Fahrzeug an der nächsten Kreisverkehrausfahrt diesen auch wirklich verlassen möchte und nicht bloß der Blinker noch vom Einfahrvorgang aktiv ist. Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers vorgeschrieben. Das Befahren des Mittelstückes im Kreisverkehr ist verboten. Ebenso das unbegründete Halten und das Parken im Kreisverkehr.
Sollte an einem Kreisverkehr eine andere oder gar keine Beschilderung angebracht sein, gilt RECHTS vor LINKS. Häufig ist zu beobachten, dass bei gleichzeitiger Annäherung mehrerer Fahrzeuge meistens ein Fahrer dabei ist, der das Ziel hat, als erster und schnellster den Kreisverkehr zu erreichen, um dann den Vorteil der Vorfahrt genießen zu können. Dies bewirkt aber, dass alle anderen warten müssen, was wiederum zur Folge hat, dass der Kreisverkehr an Kapazität verliert. Eine langsames Heranfahren und Einfahren (so wie es in der Schweiz der Fall ist) steigert den Durchfluss der Kreisverkehrsanlage enorm.
Was ist mit den Radfahrern? Es gibt mehrere Möglichkeiten den Radverkehr in die Verkehrsführung im Kreisverkehr einzubinden.
Es gibt keine gesonderte Verkehrsführung für die Radfahrer. Dann gelten natürlich die gleichen Regeln wie für Kraftfahrzeuge. Häufig wird dies so geregelt, dass der Radweg vor dem Kreisverkehr endet und auf die Straße geführt wird, der Radverkehr wird dann wie beschrieben mit den Kraftfahrzeugen geführt.
Es gibt weiterhin Kreisverkehre, an denen Fahrradwege vorbeigeführt werden. Ob Vorfahrt oder Vorrang für Radfahrer besteht, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab. Bei Unsicherheit hilft manchmal nur die Nachfrage bei der zuständigen Behörde.
Und die Fußgänger? Beim Abbiegen — Fußgänger haben Vorrang (§ 9 StVO)
Wer abbiegen will, … Auf Fußgänger muss er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muss er warten.
Dies ist eine Vorschrift, die stark in Vergessenheit geraten ist. Wer abbiegt muss querenden Fußgängern den Vorrang gewähren. Das bedeutet zudem, dass Fahrzeugführer so langsam abbiegen müssen, dass sie Fußgänger erkennen und anhalten können, um den Fußgängern das Recht einzuräumen. Dies gilt auch im Kreisverkehr. Wer in den Kreisverkehr einfahren will, hat diese Pflicht nicht. Für Fußgänger bedeutet dies, dass sie bis zur Mitte — zur Verkehrsinsel — Vorrang haben, hier aber warten müssen, um Autos oder Fahrräder vorbeifahren zu lassen.

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