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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Ein Toto-​Lotto-​Kunde erlebt eine Überraschung und wundert sich hinterher über die Geschäftsbedingungen

Es empfiehlt sich immer, genau hinzusehen und auch das Kleingedruckte zu lesen, nicht zuletzt bei Kassenzetteln und Quittungen. Manchmal erlebt man Überraschungen.

Donnerstag, 13. Januar 2011
Rems-Zeitung, Redaktion
2 Minuten 43 Sekunden Lesedauer

SCHWÄBISCH GMÜND (rw). Jakob L. (Name geändert) reichte in einer Gmünder Annahmestelle ein Dutzend ausgefüllter Toto-​Scheine über den Tresen, zahlte und nahm die Quittungen entgegen. Zu Hause stellte er fest, dass auf der Quittung eines Scheins die Losnummer für Glücksspirale, Spiel 77 und Super 6 vom zugehörigen Spielschein abwich: Auf dem Schein stand 7985311, auf der Quittung 7985313. Auf einem weiteren Schein stimmten die Nummern überein – jeweils 7985313. Der Schein mit der abweichenden Nummer, auch dies vermerkte die Quittung, war sechs Sekunden nach jenem mit der identischen Zahl registriert worden, am Samstag um 12:22:13 Uhr. Wobei man hinzufügen muss, das Jakob L. von der Losnummer keinen Gebrauch gemacht hatte. Und der Zahlenblock der „Auswahlwette normal“ war von beiden Scheinen korrekt auf die Quittung übertragen worden. Hier hatte er einen Dreier und einen Gewinn von fünf Euro, der jedoch den Einsatz von 8,15 Euro nicht deckte. Aber Verlust kalkuliert der gewiefte Spieler schließlich ein.
Dennoch stieß ihm der Fall übel auf. Es ging ihm ums Prinzip, wie er sagt. Dieses hat mit dem Spiel selbst wenig zu tun, wenn auch die Frage auftaucht, wie zuverlässig oder unzuverlässig die Datenübertragung vom Schein zur Quittung funktioniert und wie ein solcher Fehler zustande kommt.
Wichtiger war Jakob L. in diesem Fall das Kleingedruckte, die Geschäftsbedingungen. Die finden sich als Hinweis für die Spielteilnahme auf der Rückseite: „Der Spielteilnehmer hat sofort nach Erhalt der Spielquittung deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Lesbarkeit zu überprüfen, insbesondere, ob die auf der Spielquittung abgedruckten Voraussagen unter Berücksichtigung evtl. Korrekturen bzw. die Losnummer denen des Spielscheins entsprechen.“ Das Dokument, auf das es ankommt, ist immer die Quittung. Der Spielschein dient nur zum Übertragen der Daten.
Diesem Hinweis Folge zu leisten, sei manchmal schlicht ein Ding der Unmöglichkeit, meint L. Wie solle er denn ein Dutzend Zettel und Quittungen an Ort und Stelle kontrollieren, ohne den Betrieb in der Annahmestelle aufzuhalten? Und wenn’s jeder täte, würde ja die Annahme gar nicht mehr funktionieren. Konstruiert gewiss, aber nicht außerhalb der Realität, wie man am gelegentlichen Andrang in den Annahmestellen erkennen kann. Vor allem: Der Monopolist, die Staatliche Toto-​Lotto-​GmbH, lade jede Verantwortung auf den Kunden ab – auch für Fehler, für welche der Kunde nicht einzustehen, weil er sie nicht verursacht habe.
Man kann so etwas Prinzipienreiterei nennen. Aber es geht schließlich um potenziell gewinnbares Geld, und da hört für manche schon der Spaß auf (obwohl Glücksspiel doch Spaß machen soll).
Andererseits kann man die Überprüfungs-​Verpflichtung auch als Warnung vor der Fehlbarkeit der Technik verstehen. Und um eine solche handelt es sich hier wohl, wenn auch nicht klar ist, weshalb die Maschine die Losnummer falsch übertragen hat. Dafür, sagt Toto-​Lotto-​Pressesprecher Klaus Sattler, brauche die Gesellschaft die Originale, nicht bloß die Kopien von Schein und Quittung. Eine mögliche Erklärung – mit allem Vorbehalt – könne aber ein Staubkörnchen oder eine Verschmutzung gewesen sein, welche beim Scannen einen Lesefehler auslösten. Der Hinweis, sagt Sattler, stehe nicht ohne Grund auf der Rückseite des Scheins, „keine Technik ist perfekt.“ Wer diese Geschäftsbedingung nicht akzeptiere, „muss eben das Spiel bleiben lassen.“ Jeder sei für seine Spielquittung selbst verantwortlich. Rechtlich sei die Lage ohnehin klar. Man kann so etwas Arroganz nennen. Oder als Realismus interpretieren. Der Pressesprecher stellt eine ebenso rhetorische Frage wie Jakob L.: „Wie soll es denn sonst funktionieren?“ – und verweist auf Geldautomaten und Kassenzettel im Supermarkt. Auch hier sei jeder Kunde gehalten, zu kontrollieren. Im Prinzip einleuchtend, und wie jeder Supermarktkunde weiß: Fehler passieren auch hier, und wenn sie geschehen, dann eher nicht zu Gunsten des Kunden. Am ehesten lassen sie sich aus der Welt schaffen, wenn man gleich reklamiert. Man könnte natürlich auch aufhören zu spielen, bevor man sich in seinen Ärger verrennt.
Eines muss sowieso jedem Spieler klar sein: Zuletzt lacht immer der Fiskus. Deshalb hat sich der Staat schließlich das Glücksspiel gesichert.

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