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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Gerichtsverhandlung über Schlägerei im Haselbachtal

Wenig friedlich ging es im Vorjahr am 1. Mai auf einem Fest im Haselbachtal zu. Dort gerieten sich zwei Gruppen Jugendlicher in die Haare. Es gab einen Schwerverletzten. Der vermeintliche Täter stand gestern vor dem Gmünder Jugendrichter Thomas Hegele.

Dienstag, 19. Juli 2011
Rems-Zeitung, Redaktion
2 Minuten 36 Sekunden Lesedauer

SCHWÄBISCH GMÜND (kos). Obwohl zwanzig Zeugen geladen waren, kam kein Urteil zustande, so dass ein weiterer Termin anberaumt wurde.
Staatsanwältin Grieb verlas die Anklage gegen den vermeintlichen 21 Jahre alten bisher unbescholtenen Auszubildenden aus Mutlangen, der von Rechtsanwalt Deininger verteidigt wurde. Laut der Anklage soll er auf dem Fest einem anderen einen Bierkrug dermaßen ins Gesicht geschlagen haben, dass dieser bis heute daran leide.
Gleich nach dieser Anschuldigung machte der Verteidiger eine Erklärung dahingehend, dass sein Mandant mit der Sache überhaupt nichts zu tun habe und also der Falsche vor Gericht stehe. Und er führte an, dass die Staatsanwaltschaft keine entlastenden Aussagen gehört habe. Es sei ein Unding, dass belastende Aussagen von Zeugen, die den Angeklagten nur von Bildern her kennen würden, nicht hinterfragt worden seien.
Richter Thomas Hegele jedoch wies darauf hin, dass so oder so, das Verfahren nicht hätte verhindert werden können, zumal auch drei Zeugen im Verdacht der Körperverletzung gestanden hätten.
Der Beschuldigte blieb bei seinem Einwand, nicht der Täter gewesen zu sein, als er mit etwa 15 anderen einer Gruppe auf dem Fest gewesen sei. Es sei „alles ganz normal gelaufen“. Er sei mit anderen in einem Pavillon gewesen, als man von einem Tumult gehört habe. Man sei dorthin, er aber auf halbem Wege wieder umgekehrt. Hinterher sei er jedoch beschuldigt worden, geschlagen zu haben, was er habe widerlegen wollen. Er sei dann gehindert worden, wegzufahren. Schließlich sei er angepöbelt und bedroht worden. Zeugen hätten ihn aber anhand von Lichtbildern identifiziert, stellte Richter Hegele fest. Er jedoch entgegnete, den Geschädigten erst bei der Befragung gesehen zu haben.
Wie man auf den Angeklagten als Täter gekommen sei, wollte Richter Hegele wissen. Dazu hieß es, ein eigener Kumpel hätte den Namen genannt. Danach habe man bei Google und Facebook den Namen gesucht und dazu auch sein Bild gefunden. Dem hielt Verteidiger Deininger entgegen, dass bei der Vernehmung bei der Polizei der Täter habe weder beschrieben noch identifiziert werden können. Darauf der Geschädigte: „Jetzt weiß ich, wenn ich die Augen sehe, dass er es hundertprozentig war.“ Die Verteidigung darauf, damals aber habe er ihn nicht beschreiben können. Zugeben musste der vermeintlich durch den Angeklagten Geschädigte dann, dass er schon zuvor „eine habe gescheuert bekommen“.
Als ein gewaltiges Wechselspiel stellten sich die Zeugenaussagen dar. „Soweit ich weiß“ habe sie direkt daneben gestanden, als der Angeklagte zuschlug, wusste eine Zeugin, doch ein Zeuge hatte nur die böse Wunde des Getroffenen gesehen und Leute, die auf ihn eingeschlagen hätten. Eine weitere Zeugin wollte gesehen haben, wie der Beschuldigte zum Schlag ausgeholt habe.
Ein Vierter wiederum, wie auch andere geschlagen hätten. Einmal soll dann der Beschuldigte ein weißes T-​Shirt, dann wiederum ein schwarzes getragen haben. Derart verwirrend ging es weiter, wobei der Verteidiger immer wieder darauf hinwies, dass die Aussagen bei der Polizei ganz anders gelautet hätten.
Kein Licht ins Dunkel brachten die Aussagen verschiedener Entlastungszeugen, von denen zumeist jeder etwas anderes wusste. Auch der Grund, warum es eigentlich zu der (oder den) Auseinandersetzungen gekommen war, erhellte sich nicht. Auch die Aussage eines Beamten des Staatsschutzdezernates aus Waiblingen dahingehend, ob ein rechtsextremer Hintergrund vorhanden gewesen sei, war nicht unbedingt aufschlussreich. Zwar kenne er den Geschädigten als „alten Bekannten“, doch sei dieser mit Bekannten im Haselbachtal gewesen, weil er den ersten Mai habe feiern wollen.
Auf die Einvernahme weiterer Zeugen wollte Richter Hegele verzichten, doch Verteidiger Deininger bestand darauf, dass noch weitere Zeugen vernommen werden sollen, die seinen Mandanten entlasten könnten. Daraufhin setzte Richter Thomas Hegele einen weiteren Termin auf Montag, 25. Juli, um 14.15 Uhr fest.

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