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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Ortsumfahrung Bargau „absehbar“: Ministerium gibt Maßnahmenplan bekannt

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat am Freitag den Maß– nahmenplan mit der Priorisierung der Landesstraßen in einer Presse-​konferenz vorgestellt: Mit einem zumindest für Bargau guten Ergebnis.

Freitag, 29. Juni 2012
Rems-Zeitung, Redaktion
2 Minuten 3 Sekunden Lesedauer

GMÜND-​BARGAU (pm). „Mit dem vom Verkehrsministerium vorgelegten Entwurf des Maßnahmenplans Landesstraßen zum Generalverkehrsplan hält nun auch beim Landesstraßenbau eine realistische Betrachtung der Wirklichkeit Einzug“, sagt Klaus Maier, Landtagsabgeordneter (SPD) im Ostalbkreis. 734 Vorhaben aus dem Generalverkehrsplan für Aus– und Neubaumaßnahmen bei Landesstraßen wurden anhand von sachlichen Kriterien bewertet. Aus dieser Prüfung ergab sich, welche Straßenprojekte dringend angegangen werden sollen. Der Entwurf des Maßnahmenplans zeigt, welche Vorhaben voraussichtlich innerhalb von zehn Jahren realisiert werden können. Der nun vorgelegte Entwurf ist vorläufig. Bis zum 30. September 2012 gibt es ein Anhörungsverfahren, in dem die Betroffenen Ergänzungsvorschläge einbringen können. Abschließend wird das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur eine endgültige Liste veröffentlichen. Für den Ostalbkreis ist das Ergebnis der Prüfung aus Sicht von Maier gut ausgefallen. Die Landestraße 1161 Ortsumfahrung Bargau zählt zur Gruppe der Projekte, die für den Neubau mit weit fortgeschrittener Planung vorgesehen sind. „Für die Bargauer Bürger sehe ich die Chance auf Realisierung in absehbarer Zeit“, sagt Maier. Die L 1158 Mögglingen-​Heuchlingen steht nicht auf der Liste, da dieses Projekt in absehbarer Zeit beginnt. Mit der vorgelegten Liste wissen die Kommunen nun, woran sie sind. „Die schwarz-​gelbe Vorgängerregierung hat es stets vorgezogen, alles auf einmal zu versprechen, ohne eine realistische Finanzierung vorzulegen“, sagt Maier. „Die Vorgängerregierung hat uns eine Liste mit 734 angemeldeten Maßnahmen hinterlassen, die einen Finanzbedarf von 2,5 Mrd. Euro haben, ohne dass es dazu irgendeine Finanzierungsperspektive gab. Wir sagen nun, was mit den verfügbaren Mitteln vermutlich realisiert werden kann und legen damit die Karten auf den Tisch“, so Maier. „Klar ist dabei, dass der Erhalt des Landesstraßennetzes Vorrang hat. Dort, wo ein Ausbau zeitnah nicht möglich ist, setzen wir auf umfassende Sanierung.“ Das Verkehrsministerium ist mit der Vorlage des Maßnahmenplanentwurfs einer Berichtspflicht gegenüber dem Landtag nachgekommen und wird nun eine öffentliche Anhörung zum Plan durchführen. „Die Priorisierung der Landesstraßen ist nach der Priorisierung der Bundesstraßen der nächste Schritt für eine ehrliche und transparente Verkehrspolitik“, betont Maier abschließend. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat alle Anmeldungen geprüft, nach Kriterien bewertet und die Ausbaumaßnahmen in drei Gruppen unterteilt. Gruppe 1: Maßnahmen, bei denen die Mängel der bestehenden Trasse so groß sind, dass ein Ausbau dringend erforderlich ist. Gruppe 2: Maßnahmen, deren Ausbau zurückgestellt werden kann und die zunächst saniert werden sollen. Gruppe 3: Maßnahmen, die nicht ausgebaut werden müssen und die saniert werden sollen. Um einschätzen zu können, ob ein Ausbau dringend erforderlich ist, wurde die jeweils angemeldete Maßnahme einer Mängelanalyse unterzogen. Hier spielten Kriterien wie der Zustands-​, Sicherheits– sowie der Belastungs– und Umweltwert eine wichtige Rolle. Bei Neubauprojekten flossen Kriterien wie Kosten, Flächenverbrauch, die Entlastung der Menschen sowie die Ökologie in die Bewertung mit ein. Durch die Zurückstellung eines Ausbaus oder den dauerhaften Verzicht auf einen Ausbau wird das Kostenvolumen der angemeldeten Maßnahmen um 550 Mio. Euro auf knapp zwei Milliarden Euro gesenkt.

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