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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Schöffengericht verurteilte Drogendealer aus Gambia

Kaum war ein junger Afrikaner nach Gmünd gekommen, kam er mit dem Gesetzen in Konflikt. Am Donnerstag wurde er vom Gmünder Schöffengericht erneut verurteilt: Mehrfach, so wurde ihm nachgewiesen, hat er Rauschgift verkauft.

Donnerstag, 30. August 2012
Rems-Zeitung, Redaktion
2 Minuten 11 Sekunden Lesedauer

SCHWÄBISCH GMÜND (kos). Kaum war ein 1986 in Gambia geborener Afrikaner nach einem Aufenthalt in Österreich 2010 nach Gmünd gekommen, hatte er anscheinend nichts Besseres im Sinn, als im Gastland in kurzer Zeit fünfmal mehr oder weniger schwerwiegend mit den hiesigen Gesetzen in Konflikt zu kommen. Das endete schließlich mit der Verbüßung einer achtmonatigen Haftstrafe. Nach nun vier Monaten in Haft stand er erneut vor dem Gmünder Schöffengericht, das diese Strafe weiter auf über zwei Jahre aufstockte.
Diesmal wurde ihm der gewerbsmäßige Handel mit Marihuana und Kokain vorgeworfen. Dabei war er ins Visier der Drogenfahndung geraten, die aufgrund wieder zunehmender Tätigkeit von Dealern in der Ausländerunterkunft in Oberbettringen verdeckte Ermittler des Landeskriminalamtes herbeizogen hatte, die auch schnell fündig wurden. Im Zuge der Ermittlungen erfolgten Anfang des Jahres etliche Festnahmen, darunter auch solche von Landsleuten des nun vor Gericht stehenden Angeklagten.
Staatsanwalt Dr. Herrmann warf dem Angeklagten vor, in vier nachweisbaren Fällen sowohl mit Cannabis als auch mit Kokain gehandelt zu haben. Man habe bei ihm u.a. auch abgepackte Aluminiumplomben gefunden. Amtsgerichtsdirektor Mayerhöffer befragte als Vorsitzender des Schöffengerichtes den Angeklagten. Dieser hatte laut seiner Aussage sechs Jahre lang eine englische Schule in Gambia besucht, jedoch keinen Beruf erlernt. 2010 war er nach Gmünd gekommen. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, doch eine Duldung ausgesprochen. Fortan lebte er von Sozialhilfe in der Unterkunft in Oberbettringen. „Alle Vorwürfe sind falsch“, ließ er über die Gerichtsdolmetscherin verkünden, und mit Drogen habe er nichts zu tun. Das aber glaubte ihm das Gericht wohl nicht, denn der Vorsitzende Richter wies ihn darauf hin, dass auch die verdeckten Ermittler bei ihm gekauft hätten. Schnell ließ sich seine Behauptung widerlegen, da sei er ja im Gefängnis gewesen, da dies zeitlich genau so wenig übereinstimme, wie, dass er zu diesem Zeitpunkt bei seiner Freundin in Heilbronn gewesen sei. So blieb der Vorwurf im Raum, dass ihm Taten im Oktober, November und Dezember 2011 sowie im Februar 2012 anzulasten seien.
Detailliert wurde von Beamten des Landeskriminalamtes dargelegt, wie die Ermittlungen der verdeckten Ermittler zum Erfolg und zur Festnahme der Dealer geführt hätten. Seine „Entlastungszeugin“ schließlich konnte auch nicht mehr sagen, ob er nun bei ihr gewesen sei oder nicht. Ein Beamter der Gmünder Drogenfahndung machte dahingehend Ausführungen, dass aufgrund des verstärkten Dealens im Asylantenheim mit Kindern und Jugendlichen verdeckte Ermittler eingesetzt worden wären.
Staatsanwalt Dr. Herrmann glaubte nicht, dass der Angeklagte unschuldig sei. Aus den Ermittlungen gehe hervor, dass „die Anklage in Ordnung“ sei. Mit Hilfe der geschulten Ermittler sei der Angeklagte nunmehr überführt, längerfristig mit Drogen gehandelt zu haben. Unter Einbeziehung der noch zu verbüßenden Reststrafe von vier Monaten plädierte der Staatsanwalt für eine Gesamtstrafe von 30 Monaten, die der Täter verbüßen müsse. Auch müsse er Wertersatz leisten, die Kosten des Verfahrens tragen und eine bisher verweigerte DNA-​Probe abgeben.
So urteilte dann auch das Schöffengericht, zudem natürlich dass der Haftbefehl bestehen bleibe. Andere Täter aus Gambia hätten im Gegensatz zu ihm Geständnisse abgelegt, die glaubhaft seien. Seine fünf Vorverurteilungen fielen erschwerend ins Gewicht.

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