Räte aus Deinbach und Rehnenhof/Wetzgau lehnen Fortschreibung des Nahverkehrsplanes ab
Keinen leichten Stand hatten am Dienstagabend die Erste Landesbeamtin des Ostalbkreises, Gabriele Seefried, und Paul-Gerhard Maier vom Geschäftsbereich Nahverkehr in der gemeinsamen Sitzung des Ortschaftsrates Großdeinbach und des Bezirksbeirates Rehnenhof/Wetzgau. Einziger Tagesordnungspunkt war die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Ostalbkreis, der aus dem Jahr 1999 stammt.
Mittwoch, 19. März 2014
Rems-Zeitung, Redaktion
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In einer einführenden Präsentation hatte Paul-Gerhard Maier die Ist-Situation und das zukünftige Szenario dargestellt und erläutert. Speziell für den Abend wurde die Situation der Stadt Gmünd mit vielen Stadtteilen und Außenbereichen vorgestellt. Stets wurde betont, dass die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes den ÖPNV fit für die Zukunft machen soll und sich an den guten Bedingungen bei den Linien nichts ändern soll. Ebenso wurde seitens der Vertreter des Landkreises betont, dass die mittelständischen, regional verwurzelten Busunternehmen geschützt werden sollen. Allerdings sind in der Fortschreibung auch Unwägbarkeiten enthalten, so werden die sinkenden Schülerzahlen, die Veränderungen in der Schullandschaft die Fahrtstrecken für viele Schüler verlängern und den Schülerverkehr verteuern.
Ortschafts– und Bezirksbeiräte äußerten die Sorge, dass bei einer Bündelung Interessenskonflikte zwischen Stadt– und Überlandverkehr auftreten könnten, dass anhand der Mindestbedienhäufigkeit, die bei einzelnen Strecken zwischen null und vier pro Stunde liegen können, Strecken, zum Beispiel nach Klein– oder Hangendeinbach, entfallen können. Dies würde das Angebot für die Bewohner dieser Außenbezirke und Weiler schwächen. Hier entgegnete Gabriele Seefried, dass die Mindestbedienhäufigkeit auch durch die Nutzung des Linienverkehrs geregelt wird. Kein Unternehmen würde Linien bedienen, bei denen auf mehreren Streckenfahrten keine Fahrgäste befördert werden.
Hier müssen, so die Vertreter des Landkreises, andere Angebote wie Sammelbus oder Sammelruftaxi das Angebot ergänzen oder gar ersetzen. Seefried verwies auf 20 Busunternehmen mit 100 einzelnen Liniengenehmigungen mit unterschiedlichen Laufzeiten. Hier kann die Bündelung und Angleichung der Konzessionslaufzeit Vorteile bringen, was die Gremiumsmitglieder mehrheitlich verneinten, weil sie hier größere Angriffsflächen auswärtiger Großunternehmen sahen. Im Tenor der Stellungnahmen überwogen die Bedenken und die Ablehnung des vorgestellten Gedankens der Fortschreibung, die sich derzeit in der Anhörungsphase befindet.
Zur Anhörungsphase musste Gabriele Seefried eingestehen, dass sich die Busunternehmen ausschließlich negativ zur Linienbündelung äußern. Auch aus der Sitzung heraus äußerten nur wenige Verständnis und Hoffnung, dass die Bündelung und Vernetzung in Verbünden Vorteile für die Fahrgäste des öffentlichen Personennahverkehrs bringen.
Letztendlich brachten Ortsvorsteher Gerhard Maier und Bezirksbeiratsvorsitzender Johannes Weiß einen gemeinsam formulierten und erweiterten Antrag zur Abstimmung. Bei vier Nein-Stimmen und vier Enthaltungen lehnte das gemeinsame Gremium mehrheitlich die vorgeschlagene Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Ostalbkreis und die vorgeschlagenen Zahlen der Mindestbedienhäufigkeit bei den Linien 6 aus Gmünd in Richtung Rehnenhof/Wetzgau, Großdeinbach, Hangendeinbach und Kleindeinbach ab. Die Beschlussfassung wird so als Handlungsempfehlung an den Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Gmünd weitergeleitet.
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