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Strafe von zehn Monaten zur Bewährung ausgesetzt

Das Schöffengericht Aalen unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Martin Reuff hat den ehemaligen Vorsitzenden des inzwischen insolventen Sozialvereins „Kinder von der Straße e.V.“, Jo Eller, wegen Untreue in 22 Fällen mit einem Gesamtschaden von 8605 Euro zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.

Donnerstag, 19. Oktober 2017
Rems-Zeitung, Redaktion
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Jo Eller hat von 2008 an für den Verein Fußballspiele organisiert und Spendengelder gesammelt. Ziel war es Kindern aus sozial schwachen Verhältnissen zu helfen. Doch bereits in den Jahren 2010 und 2011 sind von den Kassenprüfern Unregelmäßigkeiten in der Vereinskasse festgestellt worden. 2015 hat der Angeklagte in erheblichem Maße Barabhebungen vom Vereinskonto getätigt.
In der Anklage war ihm daher Untreue in 42 Fällen vorgeworfen worden. Zwischen dem ersten Verhandlungstag am 12. Oktober und dem jetzigen Prozess sind Oberstaatsanwalt Peter Staudenmaier drei Schriftstücke vom Verteidiger des Angeklagten mit einem Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise zugegangen. Staudenmaier schlug dementsprechend vor, das Verfahren in 20 Fällen mit Barabhebungen von unter 200 Euro einzustellen. Übrig blieben 22 Fälle von Untreue. Er beantragte einen Strafbefehl mit einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten und einer Gesamtbewährungszeit von drei Jahren. Außerdem solle Eller 1000 Euro an eine gemeinnützige Organisation spenden. „Ich habe einen juristischen Fehler gemacht. Ich hätte die Abhebungen klar deklarieren müssen, dann wäre es nie zum diesen Verfahren gekommen. Ich kann aber in den Spiegel schauen, da es nie meine Absicht war, Geld zu veruntreuen. Daraus habe ich gelernt“, erklärt Jo Eller, dem zu Beginn des Verfahrens vor zweieinhalb Jahren 140000 Euro der Untreue vorgeworfen wurden. Mehr Hintergrundinfos gibt es am Freitag, 20. Oktober, in der RZ zum Nachlesen.

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