Direkt zum Inhalt springen

Nachrichten Ostalb

Lebensgefährliche Kletterei: Polizei ermittelt jetzt auch in der sogenannten „Roofer“-Szene

Personen die ungesichert auf hohe Bauwerke klettern, nennt man in der Szene „Roofer“, angelehnt an das englische Wort Roof für Dach. Ein 21-​Jähriger aus dem Raum Ulm steht im Verdacht ein solcher Roofer zu sein und in der Region sein Unwesen getrieben zu haben, so berichtet die Polizei.

Samstag, 06. November 2021
Heino Schütte
1 Minute 14 Sekunden Lesedauer

Der „Roofer“ soll auf einen Turm, ein Windrad, einen Kran und andere, meist sehr hohe Bauwerke, geklettert sein. Davon habe er, so schreibt das Polzeipräsisdium Ulm in einer Pressemitteilung, teilweise Videos im Internet veröffentlicht. Der junge Mann habe in den vergangenen Jahren mehrere Gebäude dazu aufgebrochen. Und er habe sich anschließend dort unerlaubt aufgehalten. Wegen dieses Verdachts leitete die Polizei Ermittlungen wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung ein. Sie durchsuchte am Donnerstag die Räume des Beschuldigten, Die Ermittler fanden Hinwise auf weitere Straftaten in Deutschland und im Ausland. So soll der 21-​Jährige sich außerdem mehrmals außen an Straßenbahnen angehängt haben, was ihn und andere in Gefahr gebracht habe. Deshalb leitete die Polizei auch ein Verfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.

In den Jahren 2019 und 2020 bestiegen Unbekannte den Münsterturm und filmten sich dabei. Erst im September sind zwei Belgier auf das Ulmer Münster geklettert und hinterließen erhebliche Schäden. Anschließend wurden sie von der Polizei Ulm festgenommen.

Die Polizei warnt: Beim so genannten „Roofing“ klettern meist Jugendliche und junge Erwachsene ohne Sicherung auf hohe Bauwerke oder Gebäude, um sich dort zu fotografieren oder zu filmen. Ihnen geht es um Nervenkitzel und scheinbare Anerkennung in den sozialen Medien. Dieses Verhalten sei jedoch extrem gefährlich, denn immer wieder sterben dabei Menschen, mahnt die Polizei. Werden die Rooftopper erwischt, kann auf sie eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung zukommen, in diesem Fall sogar wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Hier drohen Freiheitsstrafen oder Geldstrafen.

14 Tage kostenlos und unverbindlich testen?
Das RZ-Probeabo - digital oder klassisch mit Trägerzustellung

2425 Aufrufe
298 Wörter
902 Tage 2 Stunden Online

Beitrag teilen

Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 902 Tagen veröffentlicht.


QR-Code
remszeitung.de/2021/11/6/lebensgefaehrliche-kletterei-polizei-ermittelt-jetzt-auch-in-der-sogenannten-roofer-szene/