Direkt zum Inhalt springen

Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Impfung mit AstraZeneca neu bewertet

Nachdem die Ständige Impfkommission am Dienstag die Impfung mit AstraZeneca aufgrund neuer Fälle von Hirnvenenthrombosen neu bewertet hat, hat die Gesundheitsministerkonferenz der Länder einen neuen Beschluss gefasst. So wird der Impfstoff nun eingesetzt.

Dienstag, 30. März 2021
Thorsten Vaas
1 Minute 42 Sekunden Lesedauer

Ab dem 31. März wird der Impfstoff bei Personen eingesetzt, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Das teilt das Sozialministerium mit. Den Ländern stehe es frei, bereits jetzt auch die 60– bis 69-​Jährigen für diesen Impfstoff mit in ihre Impfkampagne einzubeziehen. Dies gebe die Möglichkeit, diese besonders gefährdete und zahlenmäßig große Altersgruppe angesichts der wachsenden dritten Welle nun schneller zu impfen.
Darüber hinaus wird der der Impfstoff von AstraZeneca bei Personen aus den Priorisierungsgruppen 1 und 2 („höchste und hohe Priorität“) eingesetzt, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die gemeinsam mit dem impfenden Arzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung entscheiden, mit AstraZeneca geimpft werden zu wollen.

Für Baden-​Württemberg bedeutet das:
In Baden-​Württemberg ist der größte Teil der derzeit Impfberechtigten über 60 Jahre alt“, schreibt das Ministerium weiter. Sie sind also nicht von der Einschränkung betroffen, die Impfung der hochpriorisierten Gruppen geht also weiter. Den Jüngeren wird ein Angebot gemacht, das heißt: Ab Mittwoch werden Personen mit AstraZeneca geimpft, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder jüngere Personen, die dies gemeinsam mit dem impfenden Arzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung entschieden haben.
Für Personen die einen AstraZeneca Termin gebucht haben, aber auf Grund ihres Alters nicht mit diesem Impfstoff geimpft werden können oder wollen gilt Folgendes:
In den Zentren, in denen eine Umbuchung auf einen anderen Impfstoff möglich ist, soll eine Umbuchung direkt vor Ort vorgenommen werden. In diesem Fall soll vor Ort ein passender Zweittermin ausgemacht werden. Kein geimpfter Bürger, keine geimpfte Bürgerin sollte das Impfzentrum ohne Zweittermin verlassen. Funktioniert die Umbuchung auf einen anderen Impfstoff nicht, kann nach ärztlichem Ermessen freiwillig auch mit AstraZeneca geimpft werden. Andernfalls können die Daten für eine Warteliste erfasst werden.

Die Impfzentren sowie die Mitarbeitenden der Anmeldesysteme wurden noch am Abend über das neue Prozedere informiert. „Es kann leider nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Beginn der Umstellung noch zu Unregelmäßigkeiten kommt“, schreibt das Sozialministerium in einer Pressemitteilung.

14 Tage kostenlos und unverbindlich testen?
Das RZ-Probeabo - digital oder klassisch mit Trägerzustellung

2883 Aufrufe
411 Wörter
1123 Tage 1 Stunde Online

Beitrag teilen

Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 1123 Tagen veröffentlicht.


QR-Code
remszeitung.de/2021/3/30/impfung-mit-astrazeneca-neu-bewertet/