Ausgangsbeschränkung im Kreis Heidenheim
In Anbetracht der stark steigenden Corona-Infektionszahlen im Landkreis Heidenheim sieht sich das Gesundheitsamt veranlasst, eine Ausgangsbeschränkung zu verhängen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Die Regelung soll ab Montag gelten.
Samstag, 10. April 2021
Gerold Bauer
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Deshalb wurde eine Allgemeinverfügung über die Beschränkung des Aufenthalts außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags erlassen. Die Ausgangsbeschränkung tritt ab Montag, 12. April, in Kraft. Demnach ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder einer sonstigen Unterkunft zu den festgelegten Uhrzeiten nur mit triftigen Gründen gestattet (Was triftige Gründe sind, steht auf der Corona-Webseite des Landkreises Heidenheim unter https://www.info-corona-lrahdh.de/startseite.
Die Maßnahme sei erforderlich, da das Infektionsgeschehen diffus und die Infektionsketten teilweise nicht mehr nachvollziehbar sind. Zudem handle es sich bei den Neuinfektionen im Kreis Heidenheim ganz überwiegend um die besonders ansteckende Virusmutation B 1.1.7. Landrat Peter Polta. „Ich bin mir bewusst, dass dies für die Kreisbewohnerinnen und Kreisbewohner weitere erhebliche Einschränkungen mit sich bringt. Aber nach sorgfältiger Betrachtung und Bewertung durch das Gesundheitsamt ist der Schritt zum jetzigen Zeitpunkt zwingend erforderlich.“
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