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Ausgangsbeschränkung im Kreis Heidenheim

In Anbetracht der stark steigenden Corona-​Infektionszahlen im Landkreis Heidenheim sieht sich das Gesundheitsamt veranlasst, eine Ausgangsbeschränkung zu verhängen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Die Regelung soll ab Montag gelten.

Samstag, 10. April 2021
Gerold Bauer
1 Minute 8 Sekunden Lesedauer

Diese Nachricht verbreitet die Kreisverwaltung auf ihrer Internet-​Seite: Seit zwei Wochen liege die Sieben-​Tage-​Inzidenz im Landkreis durchgängig bei einem Wert über 100. Am Donnerstag, 8. April, wurde mit einem Wert von 162,7 die 150er-​Marke überschritten. Eine Vielzahl der Infektionen wird innerhalb von Familien und im privaten Umfeld beobachtet. Am Freitag ist die Sieben-​Tage-​Inzidenz sogar auf 193,6 gestiegen. Ein Sinken der Zahlen ist nach fachlicher Einschätzung des Gesundheitsamtes zeitnah nicht zu erwarten, vielmehr ist ohne gezielte Maßnahmen mit einem weiteren Anstieg zu rechnen.
Deshalb wurde eine Allgemeinverfügung über die Beschränkung des Aufenthalts außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags erlassen. Die Ausgangsbeschränkung tritt ab Montag, 12. April, in Kraft. Demnach ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder einer sonstigen Unterkunft zu den festgelegten Uhrzeiten nur mit triftigen Gründen gestattet (Was triftige Gründe sind, steht auf der Corona-​Webseite des Landkreises Heidenheim unter https://​www​.info​-corona​-lrahdh​.de/​s​t​a​r​t​seite.
Die Maßnahme sei erforderlich, da das Infektionsgeschehen diffus und die Infektionsketten teilweise nicht mehr nachvollziehbar sind. Zudem handle es sich bei den Neuinfektionen im Kreis Heidenheim ganz überwiegend um die besonders ansteckende Virusmutation B 1.1.7. Landrat Peter Polta. „Ich bin mir bewusst, dass dies für die Kreisbewohnerinnen und Kreisbewohner weitere erhebliche Einschränkungen mit sich bringt. Aber nach sorgfältiger Betrachtung und Bewertung durch das Gesundheitsamt ist der Schritt zum jetzigen Zeitpunkt zwingend erforderlich.“

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