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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Verordnung zu Corona-​Regeln in Kindertagesstätten

Rechtsgrundlage für die seit Mittwoch geltenden Corona-​Regeln in Kitas (die RZ berichtete am Mittwoch) ist eine Dienstanweisung für die Masken– und Testpflicht in Kindertagesstätten der Stadt Gmünd. Diese Dienstanweisung gilt in allen Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Stadt Schwäbisch Gmünd.

Donnerstag, 29. April 2021
Marcus Menzel
28 Sekunden Lesedauer

Sie schreibt unter anderem vor, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Räumen der Kindertagesstätten sowie im Außenbereich in der Hol– und Bringsituation die von der Stadt kostenfrei ausgegebenen Masken vom Typ FFP2, KN95 oder N95 tragen müssen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Pflicht, sich zwei Mal pro Arbeitswoche einem Test auf den Virus SARS-​CoV-​2 zu unterziehen. Was die Anweisung weiterhin regelt, lesen Sie in der Rems-​Zeitung am Donnerstag, 29. April.

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