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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Was sich 2022 beider Steuer ändert

Von den zu hohen Verzugszinsen über das Ehegattensplitting bis zur Vereinfachung der Steuererklärungen: Die neue Bundesregierung hat einige Baustellen im Steuerrecht zu beseitigen.

Donnerstag, 13. Januar 2022
Thorsten Vaas
58 Sekunden Lesedauer

Im Steuerrecht wird sich nach dem Antritt der Ampelregierung einiges ändern. Vieles steht bislang nur in Grundzügen fest. Zu erledigen sind auch Pflichtaufgaben. Und die Pandemie beeinflusst das Geschehen weiterhin massiv. Ein Überblick.

Welche Fristen gelten in Coronazeiten für die Abgabe der Steuererklärungen?
Die Wirtschaftshilfen, das Kurzarbeitergeld oder generell der hohe Beratungsbedarf – es gibt viele Gründe, warum Corona den früher üblichen Terminkalender zur Abgabe der Steuererklärungen durcheinandergewirbelt hat. In der Folge wurden die Fristen schon teils großzügig verlängert. „Unser Einsatz hat sich gelohnt“, stellt die Steuerberaterkammer Stuttgart auf ihrer Internetseite fest. Demnach wurde die Steuererklärungsfrist für den Besteuerungszeitraum 2020 um drei Monate bis zum 31. Mai 2022 ausgeweitet. Dies reicht vielen nicht: Der Bund der Steuerzahler fordert mithilfe der Unionsfraktion einen erneuten Aufschub bis Ende August. Der Finanzausschuss des Bundestags hat dies am Mittwoch aber abgelehnt. Für Steuerzahler ohne professionelle Beraterhilfe ist die Frist bereits abgelaufen: Sie mussten die Steuererklärung 2020 statt wie üblich bis zum 31. Juli ausnahmsweise bis 1. November 2021 abgeben – es sei denn, im direkten Kontakt mit dem Finanzamt wurde eine Fristverlängerung erwirkt. Erfolgt dies nicht, kommt es zu Erinnerungen oder gar Androhungen von Zwangsgeldern.

Warum gelten jetzt Zuschläge für verspätete Steuererklärungen? Das lesen Sie auf der Wirtschaftsseite im iKiosk.

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