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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Wann darf die Polizei Handys beschlagnahmen?

Darf die Polizei einfach so ein Handy konfiszieren? Die Polizei darf viel, aber alles darf sie nicht – für die Handlungen muss eine rechtliche Grundlage bestehen. Das erklärt auch das Vorgehen beim Vorfall am Gmünder Bahnhof von Donnerstag.

Mittwoch, 30. März 2022
Sarah Fleischer
1 Minute 5 Sekunden Lesedauer

Am vergangenen Donnerstag hatte ein betrunkener Mann in der Bahnhofsunterführung in Schwäbisch Gmünd offenbar ein Mädchen gefilmt. Als eine Frau und ihr Begleiter ihn zur Rede stellten, kam es zu einer Auseinandersetzung, bei der die Frau auf den Kopf geschlagen wurde. Die Rems-​Zeitung hatte bereits darüber berichtet. Nach Angaben der Frau habe der Mann auch sie und ihren Begleiter gefilmt.

Was mit den Aufnahmen passierte, war zunächst nicht klar. Nun bestätigt Bernd Märkle von der Polizei Aalen: „Das Handy ist während einer Auseinandersetzung bei der Festnahme kaputt gegangen. Die Kollegen auf dem Gmünder Revier hatten versucht, das Handy zu entsperren um die Videos zu sichten, aber das Display war völlig zerstört.“ Daher habe sich auch nicht überprüfen lassen, ob der Mann tatsächlich gefilmt habe. „Die Vorwürfe beruhen ja auf der Beobachtung und Vermutung der Frau und ihres Begleiters“, sagt Märkle. Da sich diese aufgrund des Zustandes des Handys weder bestätigen noch widerlegen ließen, habe es keinen Anlass zur Beschlagnahmung gegeben.

Denn einfach behalten dürfe die Polizei ein Handy ohnenhin nicht — dafür müssen die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sein. Welche das sind, erfahren Sie am Mittwoch in der Rems-​Zeitung.

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