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Maskenpflicht im ÖPNV: medizinisch oder FFP2?

Nur noch an wenigen Orten in Baden-​Württemberg gilt noch eine Maskenpflicht – der öffentliche Nahverkehr ist einer davon. Doch welche Maske ist eigentlich damit gemeint?

Dienstag, 05. April 2022
Sarah Fleischer
39 Sekunden Lesedauer

Auch nach dem 3. April muss bei Bus– und Bahnfahrten in Baden-​Württemberg eine Maske getragen werden — so hatte es das Land beschlossen. Ob damit eine medizinische oder eine FFP2-​Maske gemeint ist, blieb zunächst offen.
„Fahrgäste können sowohl eine medizinische, als auch eine FFP2-​Maske tragen“, teilt OstalbMobil nun auf Anfrage mit. Ein entsprechender Hinweis finde sich auch auf der Internetseite des Verkehrsverbundes. Dies gelte laut der Landesverordnung bis zum 1. Mai.
Auch die anderen Verkehrsverbünde hätten die FFP2-​Pflicht abgeschafft, so OstalbMobil. Man empfehle dennoch weiterhin, eine FFP2 oder vergleichbare Maske zu tragen.
Auch im Einzelhandel könnten die Geschäfte per Hausrecht eine FFP2-​Pflicht verhängen, sagt Simone Klaus vom HGV Schwäbisch Gmünd. Ihres Wissens nach sei das aber in Gmünd mehrheitlich nicht der Fall.

Mehr dazu lesen Sie am Mittwoch in der Rems-​Zeitung.

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