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Viele offene Rechtsfragen bei ChatGPT

Foto: imago/​Jonathan Raa

Der KI-​Chatbot des US-​Unternehmens Open AI beschäftigt auch Juristen. Dabei geht es unter anderem um das Urheberrecht und um Fragen der Haftung. Was ChatGPT-​Anwender über die rechtlichen Rahmenbedingungen wissen sollten.

Freitag, 10. März 2023
Benjamin Richter
55 Sekunden Lesedauer

KI-​Textgeneratoren wie ChatGPT werden auch in Unternehmen und Institutionen genutzt. Das führt zu rechtlichen Fragen, auf die es teilweise noch keine eindeutigen Antworten gibt. Ein Überblick.

Wer hat das Urheberrecht für Texte, die ein KI-​Chatbot verfasst hat?
Texte, die das System produziert, sind bislang nicht urheberrechtlich geschützt. „Das deutsche Urheberrecht schützt nur persönliche geistige Schöpfungen“, sagt Julia Dönch, Partnerin bei der Wirtschaftskanzlei CMS. Und solche Werke können per se nur von Menschen geschaffen werden.
Auch der Hersteller der Software kann bis jetzt kein Urheberrecht an den Texten geltend machen. Dönch hält es aber für möglich, dass es hier angesichts des rasanten Fortschritts Änderungen geben könnte. „Man kann sich schon fragen, ob es richtig ist, daran festzuhalten, dass der Schöpfer einer geistigen Leistung immer nur ein Mensch sein kann.“ Vielleicht müsse künftig anerkannt werden, dass bis zu einem gewissen Grad auch Maschinen solche Leistungen erbringen können.

Was für die Texte gilt, mit denen KI-​Chatbots trainiert werden, und ob Autoren verhindern können, dass ihre Texte als Ausgangsmaterial verwendet werden, erfahren Sie am 10. März auf der Wissen-​Seite der Rems-​Zeitung. Die komplette Ausgabe gibt es online auch im iKiosk.

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